Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat das Ziel, Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu reduzieren.
Entwaldungsfreie Lieferketten in der EU?
Gutachten im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat das Ziel, Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu reduzieren.
Obwohl dieses Ziel von den Unternehmen, die im Rahmen dieser Studie befragt wurden, als nachvollziehbar empfunden und in der Sache unterstützt wird, bezeichnen mehr als drei Viertel der Unternehmen die EUDR als schwer oder sogar sehr schwer umsetzbar. Auch verglichen mit anderen Regularien und Verordnungen setzt die EUDR strenge Maßstäbe, die die Implementierungskosten in die Höhe treiben. Als besonders anspruchsvoll werden die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und an die Beschaffung und Validierung von Herkunftsdaten der betroffenen Rohstoffe bewertet. Dabei hat sich die große Mehrheit der Unternehmen mit den Vorgaben der Verordnung auseinandergesetzt – fast 85 Prozent der großen Unternehmen sogar intensiv oder eher intensiv. Zudem gibt eine deutliche Mehrheit der Unternehmen an, zu wissen, woher die betroffenen Produkte kommen und eine Mehrheit geht davon aus, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften von den Herstellern eingehalten und die Produkte entwaldungsfrei hergestellt werden. Über die Richtigkeit der Herstellerdaten herrscht jedoch Skepsis. Zudem verfügen die wenigsten Unternehmen über hinreichend konkrete Informationen, etwa zur Lokalisierung der verwendeten Grundstücke, um die Vorgaben der EUDR zu erfüllen.
Diese und andere konkrete Informationen zu beschaffen, führt zu hohen zusätzlichen Implementierungskosten. Fast zwei Drittel der befragten Unternehmen beziffern den für die Umsetzung der Verordnung notwendigen personellen Aufwand auf ein und mehr Vollzeitäquivalente. Das ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kaum leistbar. Die in der EUDR geforderte Risikobewertung ist für drei von fünf KMU schwer oder sogar sehr schwer durchzuführen. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten bezogen auf die Rollendefinition der EUDR und die praktische Umsetzung der Sorgfaltspflichten je nach Rolle. Gleichzeitig sehen die wenigsten Unternehmen einen unternehmerischen Nutzen durch die Anpassung an die neuen Anforderungen, etwa in der Form von Wettbewerbsvorteilen oder höherer Resilienz. Vielmehr ist die Verordnung für sie eine neue regulatorische Verpflichtung, die erfüllt werden muss, um zukünftig auf dem europäischen Markt agieren zu können.
Somit besteht selbst nach den vorgenommenen Änderungen weiterer Anpassungsbedarf, um die praktische Umsetzung der Verordnung zu ermöglichen, zumal die von der Verordnung adressierten Nachhaltigkeitsziele sich zum Teil mit anderen Lieferkettensorgfaltsplichten überschneiden. Nur eine massive Reduktion der Komplexität, vereinfachte Verfahren und eine bessere Abstimmung mit bereits bestehenden Berichtspflichten und die Anerkennung etablierter Nachhaltigkeitsregulierungen würden laut Aussagen der Unternehmen dazu beitragen, Doppelaufwände zu vermeiden und die Umsetzung zu erleichtern. Auf Unternehmensebene kommt es nach wie vor auf die frühzeitige Auseinandersetzung mit der EUDR und die enge Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten an. Unterstützungsangebote, beispielsweise durch Industrie- und Handelskammern, werden von den Unternehmen sehr geschätzt, da dort praxisnahe Informationen bereitgestellt werden und der Austausch mit anderen Unternehmen gefördert wird.
Entscheidend für die Zukunftsfähigkeit regional verankerter Unternehmen ist eine praktikabel ausgestaltete Verordnung. Damit die EUDR tatsächlich einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation leisten kann, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu gefährden, müssen die regulatorische Kohärenz und die Umsetzungsbedingungen massiv verbessert und bestehende Unsicherheiten reduziert werden. Insgesamt kommt es entscheidend auf die konkrete Unterstützung bei der Umsetzung sowohl für europäische Unternehmen als auch für die Bezugsländer an.
Entwaldungsfreie Lieferketten in der EU?
Gutachten im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
EU-Verordnung: Längere Nutzung schont Umwelt und Geldbeutel
Aufschrauben und reparieren statt wegschmeißen und neu kaufen: Eine neue EU-Verordnung macht es Verbrauchern einfacher, Smartphones und Tablets länger zu verwenden. Ein kluger Schritt, der nicht nur die Umwelt schont, sondern auch Unternehmen zugutekommt.
IW
Bericht über zirkuläre Geschäftsmodelle im Elektronikmarkt in Deutschland
Laptops, Smartphones und andere elektronische Geräte sind längst unverzichtbar. Insbesondere Unternehmen besitzen große Mengen an Technik.
IW