2025 bezogen knapp 7 Millionen Babyboomer eine Altersrente. 12 Millionen folgen bis Mitte der 2030er Jahre.
Auch 2025: 1,1 Millionen Babyboomer beziehen vorzeitig ihre Rente
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
2025 bezogen knapp 7 Millionen Babyboomer eine Altersrente. 12 Millionen folgen bis Mitte der 2030er Jahre.
Mehr als die Hälfte der Jahrgänge im Rentenalter wechselte vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters in den Altersrentenbezug. Um den Trend zur Frührente zu brechen, braucht es eine entschlossene Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission (ASK).
Die empirische Evidenz belegt, dass die Anhebung von Altersgrenzen den tatsächlichen Renteneintritt stärker verschieben kann als finanzielle Anreize wie Rentenabschläge und -zuschläge (Seibold 2024, 2026). Dabei bleibt die Anpassung des Verhaltens jedoch hinter der formalen Anhebung von Altersgrenzen zurück. So wurde die Regelaltersgrenze zwischen 2012 und 2025 um 14 Monate angehoben. Das durchschnittliche Rentenzugangsalter ist im gleichen Zeitraum aber nur um 8 Monate gestiegen.
Politik setzt Rahmen für Renteneintritt
Ein Grund hierfür sind die Möglichkeiten des vorzeitigen Renteneintritts. Nach aktuellem Rentenrecht können Personen mit langen Versicherungszeiten vorzeitig eine Altersrente beziehen. So können Personen, die mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht haben, ab dem 63. Geburtstag mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Erreichen Personen eine Versicherungszeit von 45 Jahren ist der Bezug einer abschlagsfreien Altersrente zwei Jahre vor der individuellen Regelaltersgrenze möglich.
Die Präferenzen der Bevölkerung orientieren sich an den Referenzpunkten (Seibold, 2026), die die Politik durch die Möglichkeiten zum vorzeitigen Renteneintritt setzt. Dies spiegelt sich im Renteneintrittsverhalten der rentennahen Jahrgänge wider. Im Jahr 2025 bezogen 1,1 Millionen Personen eine Altersrente, obwohl sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten. Da der Beginn eines Altersrentenbezugs nicht mit dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit zusammenfallen muss, lässt sich der tatsächliche Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt durch die Daten des Rentenbestands nicht erfassen. Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze wird zudem häufiger eine Erwerbstätigkeit auch bei Rentenbezug fortgeführt (Schüler/Seele, 2026).
Mehrheit geht vorzeitig
Am Beispiel des jüngsten Geburtsjahrgangs, der bereits vollständig die Regelaltersgrenze erreicht hat – dem Jahrgang 1958, soll das Renteneintrittsverhalten der Babyboomer zur derzeitigen Rechtslage illustriert werden. Von dem Geburtsjahrgang 1958 ging die größte Gruppe vorzeitig mit oder ohne Abschläge in Altersrente (Abbildung). 27 Prozent des Jahrgangs gingen als besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge in Rente. 18 Prozent bezogen eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts besteht auch für Personen mit einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 Prozent. 7 Prozent des Geburtsjahrgangs 1958 bezogen eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Zwar sind im Rentenbestand der Altersrentner des Geburtsjahrgangs 1958 45 Prozent Regelaltersrentner – das sind jene, die mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze erstmals eine Rente beantragt haben. Jedoch wechselten 17 Prozent dieser Gruppe aus dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente. Unter Herausrechnung der vollen Erwerbsminderungsrentner beträgt der Anteil der Personen, die zur Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen somit lediglich 37 Prozent.
Um Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben, ist eine Versicherungszeit von 5 Jahren ausreichend. Diese Zugangsvoraussetzung führt mit dazu, dass Personen aus einer Nichterwerbstätigkeit oder einer anderen Tätigkeit wie etwa einer Selbstständigkeit in den Rentenbezug wechseln. Diese niedrigschwellige Zugangsvoraussetzung erklärt auch die hohe Abdeckung der gesetzlichen Rente. Aus dem Geburtsjahrgang 1958 erhielten 3 Prozent keine gesetzliche Altersrente.
1,1 Millionen im vorzeitigen Rentenbezug
Die Jahrgänge 1960 bis 1963 hatten im Jahr 2025 die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, konnten aber durch die Möglichkeiten des vorzeitigen Rentenbezugs bereits eine gesetzliche Altersrente beziehen. Hiervon machten 1,1 Millionen Personen Gebrauch. Die Zahl ist noch leicht unterschätzt, da auch der Jahrgang 1959 im Jahr 2025 das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht vollständig erreicht hatte.
Ein Blick auf die Anteile der Rentenzugangsarten für die Geburtskohorten 1954 bis 1958 zeigt, dass der Anteil an Personen, welche zur Regelaltersgrenze eine Altersente beziehen rückläufig ist, während der Anteil an Personen, welche als langjährig Versicherte mit Abschlägen in Rente gehen, steigt. Die Geburtskohorten 1961 bis 1969 sind mit mindestens 1,2 Millionen Personen besonders groß, sodass die Zahl der Frührentner bei gleichbleibendem Renteneintrittsverhalten in Zukunft weiter steigen wird, wenn die Politik nicht gegensteuert.
Zeitfenster für Rentenreformen nutzen
Die Alterung der Gesellschaft führt bei der aktuellen Ausgestaltung des Rentenrechts – im Besonderen durch die Möglichkeiten des vorzeitigen Rentenbezugs – zu einer Lastenverschiebung hin zu den Beitrags- und Steuerzahlern. Um die Gesetzliche Rentenversicherung zu stabilisieren, empfiehlt die Alterssicherungskommission (ASK, 2026) folgerichtig die Einschränkung des vorzeitigen Rentenzugangs sowie eine Kopplung der Lebenserwartung an die Regelaltersgrenze. Konkret schlägt sie vor, die abschlagsfreie vorzeitige Rente abzuschaffen und das Rentenzugangsalters für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre heraufzusetzen. Zudem soll die sich verlängernde Lebenserwartung im Verhältnis von 2:1 auf die Erwerbs- und die Ruhestandsphase aufgeteilt werden. Auf Basis der Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts für die Lebenserwartung würde dies zu einer Anhebung der Regelaltersgrenze um 6 Monate pro Dekade führen. In der aktuellen Dekade – also zwischen 2022 und 2031 – wird die Regelaltersgrenze im Rahmen der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre über zehn Jahre um insgesamt 12 Monate angehoben, folglich in doppeltem Tempo als im Vorschlag der Kommission. Die vorgeschlagene weitere Anhebung ist somit als moderat einzuordnen. Sie wird jedoch nur dann ihre volle Wirkung entfalten können, wenn gleichzeitig auch die Möglichkeiten zum vorzeitigen Renteneintritt beschränkt werden.
Es liegt in der Hand der Politik, die gesetzliche Rentenversicherung sowie den Arbeitsmarkt zu entlasten. Den Weg dorthin hat die Alterssicherungskommission mit den Empfehlungen zur Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung und der Eingrenzung der Möglichkeiten zum vorzeitigen Renteneintritt aufgezeigt. Es gilt jetzt, die Empfehlungen umzusetzen.
IW-Auswertung der Rentendaten
Für die IW-Auswertung wurde der Rentenversicherungsbestand der Vollerhebung zum Stichtag 31.12.2025 für Deutschland aggregiert (siehe zur Aufbereitung und Methodik Schüler/Seele, 2026 sowie Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung, 2026). Der Jahrgang 1958 hat im Jahr 2025 vollständig die Regelaltersgrenze erreicht. In der Geburtskohorte 1959 erreichen die Monate Januar bis September im Jahr 2025 ihre Regelaltersgrenze. Die Geburtsmonate Oktober bis Dezember des Jahrgangs 1959 erreichen 2026 ihre Regelaltersgrenze. Dies liegt an der Anhebung der Regelaltersgrenze. Für die Auswertung werden ausschließlich Personen im Altersrentenbezug betrachtet. (Volle) Erwerbsminderungsrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, werden nicht ausgewiesen. Eine volle Erwerbsminderungsrente kann beziehen, wer wegen Krankheit oder Behinderung maximal drei Stunden am Tag arbeiten kann. Teilweise erwerbsgeminderte Personen, welche zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können, werden in der Auswertung nicht separat ausgewiesen.
DOI: 10.67087/19.21711
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Demografie, Dekarbonisierung und KI – Transformationswirkung in der Arbeitswelt
Wir laden Sie herzlich ein zu einer weiteren Folge der virtuellen IW-Veranstaltungsreihe „Resilienz im Epochenbruch“ zum Thema „Demografie, Dekarbonisierung und KI – Transformationswirkung in der Arbeitswelt”.
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Rund 12 Prozent der Arbeitnehmer, deren Beschäftigung auf Initiative des Arbeitgebers beendet wurde, erhielten im Jahr 2024 von diesem eine Abfindung. Im Mittel wurden 10.000 Euro gezahlt, wobei Prävalenz und Höhe der Abfindung von Alter und Betriebszugehörigkeit abhängen.
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