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IW-Report Nr. 29 19. Juni 2026 Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele Wegfall der Hinzuverdienstgrenze – Wie hat sich das Renteneintrittsverhalten seit 2023 verändert?

Die alternde Bevölkerung in Deutschland erhöht den Druck auf die sozialen Sicherungssysteme und verschärft (künftig) den Fachkräftemangel.

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Wie hat sich das Renteneintrittsverhalten seit 2023 verändert?
IW-Report Nr. 29 19. Juni 2026 Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele

Wegfall der Hinzuverdienstgrenze – Wie hat sich das Renteneintrittsverhalten seit 2023 verändert?

Gutachten unter Zuwendung vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) Deutsche Rentenversicherung Bund

Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die alternde Bevölkerung in Deutschland erhöht den Druck auf die sozialen Sicherungssysteme und verschärft (künftig) den Fachkräftemangel.

Um die Lebensarbeitszeit zu verlängern, wurden in den letzten Jahren finanzielle Anreize geschaffen, insbesondere durch die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Renten und seit 2026 durch steuerliche Vorteile für Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus im Rahmen der „Aktivrente“.

Historisch war der Hinzuverdienst parallel zum vorzeitigen Rentenbezug stark begrenzt, und zwar auf 6.300 Euro jährlich bis zur Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2020. Dies führte dazu, dass viele Rentnerinnen und Rentner, die vorzeitig in Rente gegangen waren, bis zum Jahr 2020 eine geringfügige Beschäftigung wählten. Nach zweimaliger Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenze in den Jahren 2020 und 2021 wurde die Hinzuverdienstgrenze zum Jahresbeginn 2023 vollständig abgeschafft. Seitdem können vorzeitige Altersrentnerinnen und -rentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass der Hinzuverdienst mit der Rente verrechnet wird. Durch die Reformen der Hinzuverdienstgrenze ist das bisherige Prinzip, dass Rente Erwerbseinkommen ersetzt, aufgehoben, da nun ein paralleler Bezug von unbegrenztem Einkommen und voller Rente möglich ist. Seit dem vollständigen Wegfall der Hinzuverdienstgrenze 2023 nimmt die Zahl der vorzeitig Verrenteten mit einem sogenannten „großen Hinzuverdienst“, der über die ehemals geltende Hinzuverdienstgrenze hinausgeht, zu. Gleichzeitig hat sich konjunkturell bedingt der Arbeitsmarkt seit 2023 eingetrübt, was auch die Beschäftigungschancen Älterer und im Besonderen die Chancen von Rentnerinnen und Rentnern, die bereits Einkommen in Form einer Rente beziehen, verschlechtern könnte.

Eine Auswertung von Daten der Deutschen Rentenversicherung in der Vollerhebung für die Jahre 2018 bis 2024 zeigt, dass der Anteil der vorzeitigen Rentner mit großem Hinzuverdienst auch 2024 trotz Eintrübung des Arbeitsmarktes weiter steigt. Zwar schwächt sich die Dynamik im Vergleich zum Anstieg zwischen 2022 und 2023 ab. Trotzdem ist der Anstieg bei den vorzeitigen Rentnern weiterhin stärker als bei den Regelaltersrentnern. Wegen der Nachmeldungen von Beschäftigung ist davon auszugehen, dass die am aktuellen Rand für 2024 ausgewiesenen Werte noch untererfasst sind. Langjährig Versicherte und Altersrentnerinnen und -rentner, welche aufgrund einer Schwerbehinderung vorzeitig eine Altersrente beziehen, gehen seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze im Durchschnitt früher in Rente. Zudem erzielen sie mittlerweile vergleichbare Entgelte wie die Personen, die zum gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gegangen sind. Das unterminiert das mit der Anhebung der Regelaltersgrenze verbundene Ziel, den Rentenbezug ins Alter zu verschieben. Zudem entscheidet sich seit 2020 ein höherer Anteil an Personen für einen vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen. Unter der Prämisse, dass der Vorruhestand nicht ohne Zusatzlasten organisiert werden kann (Pimpertz, 2023), erhöht der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze die Belastung der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgabenseitig.

DOI: 10.67087/12.21313

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IW-Report Nr. 29 19. Juni 2026 Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele

Wegfall der Hinzuverdienstgrenze – Wie hat sich das Renteneintrittsverhalten seit 2023 verändert?

Gutachten unter Zuwendung vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) Deutsche Rentenversicherung Bund

Ruth Maria Schüler / Stefanie Seele Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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