Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Reform des Wohngelds
Stellungnahme
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Die Reform des Wohngeld zum 1. Januar 2016 ist insgesamt positiv zu beurteilen, da es die über die Jahre verlorene Leistungsfähigkeit des Wohngeldes wieder hergestellt und den Miet- und Preisentwicklungen der letzten Jahre Rechnung trägt. Hierdurch wird ein sehr effizientes Instrument der sozialen Wohnungspolitik gestärkt. Die Berücksichtigung der Heizkosten bei der Ausgestaltung des Tarifverlaufs der Wohngeldformel ist ebenfalls zu begrüßen, da die Heizkosten einen integrativen Bestandteil der Mietbelastung darstellen. Da die Heizkosten in den letzten Jahren stark gestiegen sind, führte die Abschaffung der nur zwei Jahre gewährten Heizkostenpauschale zum 1. Januar 2011 zu einem Attraktivitätsverlust des Wohngeldes gegenüber der Grundsicherung. Die Berücksichtigung der Heizkosten innerhalb der Wohngeldformel stellt eine gute Alternative zur Heizkostenpauschale dar, da hierdurch auch die Einkommensverhältnisse über die Höhe des Zuschusses mitbestimmen und keine Richtwerte nach Haushaltsgröße herangezogen werden müssen. Das Verfahren ist einfach zu handhaben und induziert keine Fehlanreize bei den Empfängerhaushalten, da der Zuschuss unabhängig von den individuellen tatsächlichen Heizkosten gewährt wird.

Ralph Henger: Reform des Wohngelds – Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
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