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IW-Kurzbericht Nr. 22 16. März 2026 Ralph Henger / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen Wohngeld - quo vadis? Wie die Vorteile erhalten bleiben können

Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 steht das Wohngeld verstärkt in der Kritik. Durch die zeitgleiche Stärkung des Kinderzuschlags hat sich für Familien bei einer kombinierten Inanspruchnahme mit dem Kinderzuschlag der Einkommensbereich vergrößert, in dem eine Arbeitsausweitung kaum oder gar nicht zu einem höheren verfügbaren Einkommen führt.

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IW-Kurzbericht 22/2026
IW-Kurzbericht Nr. 22 16. März 2026 Ralph Henger / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen

Wohngeld - quo vadis? Wie die Vorteile erhalten bleiben können

Ralph Henger / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 steht das Wohngeld verstärkt in der Kritik. Durch die zeitgleiche Stärkung des Kinderzuschlags hat sich für Familien bei einer kombinierten Inanspruchnahme mit dem Kinderzuschlag der Einkommensbereich vergrößert, in dem eine Arbeitsausweitung kaum oder gar nicht zu einem höheren verfügbaren Einkommen führt.

Die Kritik ist insgesamt berechtigt, jedoch liegen die Ursachen nicht allein am Wohngeld, sondern am Transfersystem insgesamt und einer mangelhaften Abstimmung der vorrangigen Leistungen untereinander. Reformvorschläge sollten daher auf diese Problematik fokussieren und nicht darauf abzielen, das Wohngeld mit seiner Systematik abzuschaffen. Leider zeigt sich, dass in der aktuellen Debatte über mögliche Reformen die erhebliche wohnungspolitische Bedeutung des Wohngelds nicht ausreichend berücksichtigt wird. Schließlich ist es das einzige Instrument, das Haushalten hinreichende Anreize setzt, ihren Wohnkonsum nicht ungeachtet der Kosten auszuweiten.

Das bestehende Transfersystem der sozialen Sicherung in Deutschland ist durch eine erhebliche Komplexität und mangelnde Transparenz gekennzeichnet. Es umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), den Kinderzuschlag (KiZ) und das Wohngeld. Diese Vielzahl führt nicht nur zu ineffizienten Verwaltungsstrukturen, sondern auch zu signifikanten Problemen wie hohen effektiven Grenzbelastungen und negativen Erwerbsanreizen. Zudem zeigt sich, dass viele der Leistungen von potenziell Berechtigten nicht in Anspruch genommen werden.

Vorschlag für einheitliches Gesamtsystem

Vor diesem Hintergrund werden seit Jahren umfassende Reformen diskutiert, die das Gesamtsystem insgesamt verbessern sollen (z. B. Blömer et al., 2025). Die aktuelle Bundesregierung hat im September 2025 die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) damit beauftragt, Empfehlungen für Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung sozialstaatlicher Strukturen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten. Im Januar 2026 wurden die ersten Ergebnisse vorgestellt (KSR, 2026). Es wird vorgeschlagen, die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII mit dem KiZ und dem Wohngeld in ein einheitliches und deutlich vereinfachtes Gesamtsystem zu überführen. Dies hätte den Vorteil, dass Rechtsbegriffe vereinheitlicht, Prüfschritte standardisiert und Systembrüche abgebaut würden. Zugleich könnte ein solches Gesamtsystem den Verwaltungs- und Beratungsaufwand reduzieren und die Transparenz für Bürgerinnen und Bürger erhöhen.

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Zusammenlegung von Wohngeld und KiZ zu einer Vorrangleistung

Neben der Bündelung zu einem einheitlicheren System besteht auch die Möglichkeit, nur die vorrangigen Leistungen (also Wohngeld und KiZ) zusammenzulegen, so wie es im Koalitionsvertag der aktuellen Bundesregierung angedacht ist. Der Deutsche Städtetag präferiert ein solches Modell und spricht sich im KSR-Bericht dafür aus, zu prüfen, ob eine solche Reform „nicht deutlich schneller die Vorteile von Digitalisierung und Pauschalierung“ (KSR, 2026, 16) ermöglichen würde. Eine solche Reform hätte eine Reihe von Vorteilen: Erstens wird dann weiter klar zwischen existenzsichernden Leistungen und vorrangigen Zuschussleistungen getrennt, was ermöglicht, bei den Vorrangleistungen wie bisher mit umfassenden Pauschalierungen zu agieren und weniger komplexe, eingriffsintensive Bedarfsprüfungen vorzunehmen. Zweitens werden dann nicht alle Leistungen in eine einheitliche SGB-II-Logik – wie in vielen Reformen vorgeschlagen – überführt, sodass die Vorteile der bestehenden Wohngeldsystematik erhalten bleiben. Auf diese Vorteile wird nun näher eingegangen.

Vorteile der Wohngeldsystematik

Das Wohngeld zeichnet sich durch eine eigene Systematik aus, die die Höhe des Zuschusses abhängig von der Haushaltsgröße, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (bei Wohneigentum) und dem anrechenbaren Einkommen festlegt. Grundsätzlich gilt dabei, dass das Wohngeld umso höher ausfällt, je höher die Miete und je niedriger das Einkommen ist. Dieses Konzept hat mehrere Vorteile (vgl. Henger/Niehues, 2019).

Das Wohngeldsystem beinhaltet positive Anreize hinsichtlich der Aufnahme oder Ausweitung von Arbeit. Dieser Punkt wird in der aktuellen Debatte in aller Regel missverständlich dargestellt. Denn isoliert betrachtet, weist das Wohngeld aktuell mit einer durchschnittlichen Transferentzugsrate von 40 Prozent bis 70 Prozent bessere Erwerbsanreize auf als das Grundsicherungssystem. Hinzu kommt, dass es aktuell nur sehr wenige Wohngeldhaushalte in sehr teuren Mietregionen gibt, in denen die Arbeitsanreize in einem weiten Einkommensplateau besonders ungünstig ausfallen. So lebten 2024 nur rund 12.000 Wohngeldhaushalte – und somit weniger als 1 Prozent aller Wohngeldhaushalte – in Regionen mit der höchsten Mietenstufe VII. Hierzu zählt z. B. München, welches in der Debatte um das Wohngeld besonders häufig angeführt wird. Beinahe 70 Prozent der Wohngeldhaushalte leben in günstigeren Regionen der Mietenstufe I bis III, in denen die Plateaus weniger stark ausgeprägt sind – und sich durch eine bessere Abstimmung der Anrechnungsregeln von KiZ und Wohngeld weiter verringern lassen. Unerwähnt bleibt zudem häufig, dass es sich bei über der Hälfte der Wohngeldhaushalte um Haushalte handelt, deren Haupteinkommensbezieher bereits in Rente ist. Für diese Haushalte ist die Diskussion um Arbeitsanreize weniger relevant, umso mehr aber die deutlich restriktiveren Schonvermögensgrenzen bei einer Integration dieser Gruppe in das bestehende Grundsicherungssystem: Während diese im Wohngeld im Falle eines Einpersonenhaushalts bei 60.000 Euro liegt, ist die Grundsicherung im Alter mit 10.000 Euro deutlich restriktiver.

Ein zentraler Vorteil des Wohngelds ist darüber hinaus, dass es auch positive Anreize hinsichtlich des Wohnkonsums aufweist, da es als Zuschuss konzipiert ist, sodass immer ein Teil der Kosten bei den Empfängerhaushalten verbleibt. Das Gleiche gilt auch für die Heizkosten, die durch eine Pauschale übernommen werden. Dieser Aspekt wird in der aktuellen Debatte nicht hinreichend berücksichtigt, hat aber enorme wohnungspolitische Implikationen. Während beim Wohngeld je nach Einkommen ein zusätzlicher Euro mehr anerkannte Miete nie zu einem vollen Euro höheren Wohngeldanspruch führt (Abbildung), gilt genau das für die Grundsicherung. Höhere Wohnkosten durch einen Umzug in eine teure Wohnung, etwa vom Land in die Stadt, werden damit vollständig vom Staat übernommen. Folgendes Beispiel soll das verdeutlichen: Ein Einpersonenhaushalt mit 1.000 Euro wohngeldrechtlichem Einkommen (entspricht brutto ca. 1.530 Euro) und einer Miete von 300 Euro erhält monatlich 153 Euro Wohngeld. Zieht er in eine Wohnung für 600 Euro erhält er 332 Euro. Bei zusätzlichen Mietkosten in Höhe von 300 Euro erhält er also 179 Euro mehr Wohngeld, was einer Quote von 60 Prozent entspricht (Abbildung), – sprich, 40 Prozent der zusätzlichen Mietbelastung trägt der Haushalt selbst. Eine Miete von 600 Euro wird aktuell in Mietenstufe VI und VII vollständig anerkannt.

Das Wohngeld verursacht einen geringeren Kontroll- und Verwaltungsaufwand als die Anerkennungs-regelungen im Rahmen der Grundsicherung. Übernommen werden dort die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten nur, soweit sie „angemessen“ sind. Diesen unbestimmten Rechtsbegriff konkretisieren Kommunen in der Regel über ein „schlüssiges Konzept“, indem für einen örtlichen Vergleichsraum und nach Haushaltsgrößen Mietobergrenzen hergeleitet werden. Dafür müssen Daten zum örtlichen Mietmarkt systematisch erhoben und statistisch ausgewertet werden. Beim Wohngeld regeln die „Höchstbeträge“ die maximal bezuschusste Wohnkostenbelastung, die bundesweit differenziert in sieben Mietenstufen einheitlich festgelegt sind.

Erhalt der Vorteile des Wohngelds

Die Modernisierung und Entbürokratisierung sozialstaatlicher Leistungen erscheinen dringend geboten. Dies kann durch eine Neusystematisierung und die Zusammenführung bislang getrennter Instrumente bis hin zu einem einheitlichen System erreicht werden. Ziel muss sein, Bedarfs- und Einkommensbegriffe im Wohngeld sowie im SGB II/SGB XII soweit wie möglich zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten. Voraussetzung ist dabei eine klare Trennung zwischen existenzsichernden und vorrangigen Leistungen – eine Ausgestaltung, die auch innerhalb eines gemeinsamen Rahmens möglich ist. Wie gezeigt, sollte dies jedoch nicht durch den Abbau zentraler Leistungsmerkmale des Wohngelds erkauft werden. Vielmehr sollten dessen positive Eigenschaften, insbesondere die günstigen Wohnkonsumanreize sowie die zugleich niedrigschwellige und effiziente Leistungsgewährung, erhalten bleiben.

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