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Oliver Koppel Gutachten 7. September 2015 Begründung einer steuerlichen Förderung unternehmerischer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
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Begründung einer steuerlichen Förderung unternehmerischer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Oliver Koppel Gutachten 7. September 2015

Begründung einer steuerlichen Förderung unternehmerischer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Kurzgutachten für die Landesvereinigung der Unternehmensverbände unternehmer nrw

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

In Folge von Marktunvollkommenheiten im Kontext von FuE existieren sehr gute Gründe, die Unternehmen in puncto Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu unterstützen. Gleichwohl hat sich der deutsche Staat über die Jahre immer weiter aus der Finanzierung unternehmerischer Forschungs- und Entwicklungsaktivität zurückgezogen. So ist der Finanzierungsanteil des Staates an den FuE-Aufwendungen der Wirtschaft von 16,8 Prozent im Jahr 1981 auf zuletzt nur noch 4,4 Prozent gesunken. Allein damit Deutschland in Zukunft zumindest den Durchschnittswert der EU-28-Staaten (6,8 Prozent) erreicht, werden jedes Jahr zusätzliche Fördermittel in Milliardenhöhe benötigt.

Steuerliche FuE-Anreize wären ein Weg, um dieses – objektiv betrachtet wenig ambitionierte Ziel – zu erreichen. Deutschland gehört zu den wenigen Industrieländern weltweit, welche die Forschungsleistung ihrer Unternehmen nicht über Steueranreize fördern. Von den 34 OECD-Ländern fördern aktuell bereits ihre forschenden Unternehmen durch Steuererleichterungen, während FuE-Aufwendungen hierzulande sogar steuerlich ungünstiger wirken als andere betriebliche Aufwendungen. Doch die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung lässt in Deutschland immer noch auf sich warten, obwohl sie wiederholt in den diversen Koalitionsverträgen der jüngeren Vergangenheit vereinbart wurde. Das kann sich im internationalen Wettbewerb als Nachteil erweisen. Es wird höchste Zeit, dass die Politik ihr diesbezügliches Vorhaben umsetzt, denn diese Förderung wäre gleichfalls ein geeignetes Mittel, damit Deutschland für Unternehmen der Spitzentechnologien attraktiv bleibt.

Schon lange sind sich Wirtschaft und Politik einig, dass Deutschland mehr für Forschung und Entwicklung im Wirtschaftssektor tun muss und endlich eine steuerliche FuE-Förderung ergänzend zum System der direkten Projektförderung einführen sollte. Unisono unterstreicht der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten: „Steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung durch Unternehmen sollten auf der Agenda der Bundesregierung mit hoher Priorität bleiben.“ Auch die Expertenkommission für Forschung und Innovation, das hochrangigste Beratungsgremium der Bundesregierung in puncto Forschungs- und Innovationspolitik, „bedauert [.], dass die Bundesregierung nicht vorsieht, die Rahmenbedingungen bei der Innovationsfinanzierung durch die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung zu verbessern.“ Umso unverständlicher ist daher, dass die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung in der großen Koalition auch in dieser Legislaturperiode wieder auf Eis gelegt wurde.

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Oliver Koppel Gutachten 7. September 2015

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