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Michael Hüther / Wido Geis Gutachten 16. März 2016 Zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingsmigration

Stellungnahme zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie

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Gutachten
Zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingsmigration
Michael Hüther / Wido Geis Gutachten 16. März 2016

Zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingsmigration

Stellungnahme zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Stellungnahme zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie

Im Jahr 2015 sind knapp 1,1 Millionen Personen nach Deutschland geflüchtet. Bei der Analyse der ökonomischen Effekte muss man bedenken, dass der Flüchtlingsschutz im Grundgedanken nur für einen temporären Aufenthalt bestimmt ist und davon ausgegangen werden muss, dass ein großer Teil der Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren wird. Für welchen Anteil der aktuellen Flüchtlingsmigranten dies gelten wird und vor allem wann, ist unklar. Aus dieser Unsicherheit heraus muss sich die Integration der Flüchtlinge dennoch grundsätzlich an einem längerfristigen Verbleib orientieren.

Bei den finanziellen Belastungen für den deutschen Staatshaushalt ergeben sich für die Jahre 2015 bis 2017 (bei einer Zuwanderung von 2015: 1,1; 2016: 0,8; 2017: 0,5 Millionen Menschen) insgesamt Kosten in einer Größenordnung von 55 Milliarden Euro. Allerdings hängen diese Schätzungen stark von Annahmen ab. Einen großen Einfluss auf die gesamtwirtschaftlichen Kosten hat die Zeit, die benötigt wird, um die Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Aktuell zeigen die Arbeitsmarktdaten für Personen aus den vier Flüchtlingsherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak und Syrien, dass nur 50.000 Personen in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – die Zahl der Arbeitslosen allerdings bei rund 90.000 Personen liegt. Zudem übt ein Großteil nur eine Helfertätigkeit aus und geht nur selten einer qualifizierten Tätigkeit nach.

In den Unternehmen besteht eine Bereitschaft Flüchtlinge einzustellen: rund 11 Prozent der Unternehmen, die bisher noch keine Flüchtlinge beschäftigt haben, planen dies künftig zu tun. Bei Unternehmen, bei denen bereits Flüchtlinge arbeiten, steigt dieser Wert sogar auf 40 Prozent, was auf positive Erfahrungen der Unternehmen bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen schließen lässt. Hemmnisse bei der Einstellung von Flüchtlingen sind primär mangelnde Sprachkenntnisse und unpassende Qualifikationen.

Auch wenn noch nicht absehbar ist, wie viele Flüchtlinge letztendlich nach Deutschland kommen und hier bleiben werden, zeichnet sich ab, dass die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter durch den aktuellen Flüchtlingszustrom auch längerfristig substanziell zu-nehmen wird. Dies trifft in den nächsten Jahren aufgrund des demografischen Wandels auf einen zunehmenden Fachkräfteengpass am deutschen Arbeitsmarkt.

Der Fachkräftemangel bezieht sich vor allem auf Bedarfe bei gut qualifizierten Personen mit beruflichen oder akademischen Abschlüssen, insbesondere in industrienahen Tätigkeiten sowie im Gesundheits- und Pflegebereich.

Personen aus den wichtigsten Flüchtlingsherkunftsländern fällt es bisher nicht nur sehr schwer, überhaupt eine Stelle in Deutschland zu finden, sondern dass diese, wenn es ihnen gelingt, meist auch nur einen geringen Stundenumfang hat und es sich selten um einen Engpassberuf handelt.

Daher ist es für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge sehr wichtig, dass diese, soweit sie die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, zunächst eine in Deutschland gesuchte Fachqualifikation erwerben, etwa eine berufliche Ausbildung durchlaufen, sodass sie auch Fachkräftestellen besetzen können.

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