1. Home
  2. Studien
  3. Ein gesamtstaatlicher „Transformations- und Infrastrukturfonds” zur Stabilisierung der Schuldenbremse
Externe Veröffentlichung 25. Januar 2024 Michael Hüther im Wirtschaftsdienst Ein gesamtstaatlicher „Transformations- und Infrastrukturfonds” zur Stabilisierung der Schuldenbremse

Wohl kaum ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat so dramatische Wirkungen auf die Tagespolitik gehabt wie das zum zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021.

zum Download
Externe Veröffentlichung
Ein gesamtstaatlicher „Transformations- und Infrastrukturfonds” zur Stabilisierung der Schuldenbremse
Externe Veröffentlichung 25. Januar 2024 Michael Hüther im Wirtschaftsdienst

Ein gesamtstaatlicher „Transformations- und Infrastrukturfonds” zur Stabilisierung der Schuldenbremse

Michael Hüther im Wirtschaftsdienst Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Wohl kaum ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat so dramatische Wirkungen auf die Tagespolitik gehabt wie das zum zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021.

Dadurch, dass die Verfassungswidrigkeit – was in anderen Urteilen wie zur Vermögensteuer oder zur Grundsteuer nicht der Fall gewesen war – mit einer Nichtigerklärung verbunden war, wurde die mit dem Nachtragshaushalt vorgenommene Übertragung von 60 Mrd. Euro aus den Krisenschulden für die Pandemiebekämpfung in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) annulliert.

Von jetzt auf gleich war damit der Bundeshaushalt 2023 nicht mehr verfassungsgemäß, insbesondere da auch andere Sonderhaushalte außer dem KTF von dem Urteil betroffen sind. Ein Nachtragshaushalt musste dies heilen, um die Zahlungen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und die Aufbauhilfe für die von der Flutkatastrophe 2021 betroffenen Regionen rechtlich abzusichern. Dafür wurde der Bundestag gebeten, für das Haushaltsjahr 2023 eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt gemäß Art. 115 GG zu beschließen.

Die Bundeshaushalte für die Jahre 2024 und 2025 lassen sich so einfach nicht verfassungskonform gestalten. Das liegt zunächst daran, dass die Unterdeckung des KTF im Jahr 2024 mit knapp 28 Mrd. Euro und im Jahr 2025 mit 33,5 Mrd. Euro beachtlich ist, wenn man die unterstellten globalen Minderausgaben und globalen Mehreinnahmen mit Blick auf Haushaltsklar­heit und Haushaltswahrheit eliminiert. Zudem und weitgehend unabhängig vom Verfassungsgerichtsurteil ist der Haushalt für 2024 mit 17 Mrd. Euro oberhalb der grundgesetzlichen Verschuldungsgrenze; dahinter stehen Mehrausgaben für die Ukraine, das Bürgergeld, die Absenkung der Stromsteuer sowie für aufgelöste Sonderhaushalte.

Die Bundesregierung hat intensiv daran gearbeitet, die Defizite durch Einsparungen, Umschichtungen und Verschiebungen zu verringern, einerseits im KTF, andererseits im Bundeshaushalt selbst. Am 13. Dezember 2023 wurde ein Kompromiss erreicht. Damit ist die entstandene Verunsicherung jedoch nicht beseitigt worden: Zu viel ist unklar und unspezifisch geblieben, standortpolitisch sind viele benannte Maßnahmen eine Belastung. Vor allem aber ist nicht erkennbar, wie so verlässlich die Transformation der Volkswirtschaft gelingen kann.

zum Download
Externe Veröffentlichung
Ein gesamtstaatlicher „Transformations- und Infrastrukturfonds” zur Stabilisierung der Schuldenbremse
Externe Veröffentlichung 25. Januar 2024 Michael Hüther im Wirtschaftsdienst

Ein gesamtstaatlicher „Transformations- und Infrastrukturfonds” zur Stabilisierung der Schuldenbremse

Michael Hüther im Wirtschaftsdienst Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Steuerreform sieht keinen Ausgleich der kalten Progression vor
IW-Kurzbericht Nr. 45 7. Juli 2026 Martin Beznoska / Tobias Hentze

Steuerreform sieht keinen Ausgleich der kalten Progression vor

Die geplante Reform der Einkommensteuer entlastet zwar gezielt kleine und mittlere Einkommen, bleibt insgesamt aber deutlich hinter einer echten Tarifreform zurück. Vor allem der unvollständige Ausgleich der kalten Progression führt im Jahr 2028 zu realen Steuererhöhungen.

Martin Beznoska / Tobias Hentze IW

Artikel lesen
IW-Report Nr. 26 2. Juni 2026 Tobias Hentze

Verwendung des Sondervermögens durch Land und Kommunen

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) kann nur dann ökonomisch gerechtfertigt werden, wenn es tatsächlich zusätzliche, wachstumsfördernde Investitionen auslöst.

Tobias Hentze IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880