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Melinda Fremerey / Simon Gerards Iglesias / Michael Hüther IW-Report Nr. 21 12. Mai 2022 Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Deutschen Bundestag

Die verschärften Klimaziele der Europäischen Union für 2050 und 2030 („Fit for 55“) erfordern neue klimapolitische Maßnahmen, um neben der Erreichung jener Ziele auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu wahren.

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Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Deutschen Bundestag
Melinda Fremerey / Simon Gerards Iglesias / Michael Hüther IW-Report Nr. 21 12. Mai 2022

Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Deutschen Bundestag

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die verschärften Klimaziele der Europäischen Union für 2050 und 2030 („Fit for 55“) erfordern neue klimapolitische Maßnahmen, um neben der Erreichung jener Ziele auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu wahren.

Dazu soll die in Europa bislang kostenlose Zuteilung der EU-EHS Zertifikate an energieintensive Unternehmen schrittweise auslaufen und gleichzeitig ein Mechanismus geschaffen werden, der europäische Produzenten vor Wettbewerbsverlusten gegenüber im Ausland produzierenden Unternehmen schützen soll. Mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus, CBAM, hat die Europäische Kommission ein Instrument geschaffen, das die europäische CO2-Bepreisung auf eine transnationale Ebene hebt. Ziel dieses Mechanismus ist es, auch die im Ausland produzierten Emissionen einzupreisen. Neben der unklaren WTO-Konformität dieses Mechanismus, weist der derzeitige Vorschlag einige entscheidende wirtschaftspolitischen Lücken auf. Insbesondere für die exportorientierten Industriebranchen reichen die bisherigen Regelungen dieses Mechanismus nicht aus, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Bei der Implementierung des CBAM müssen daher einige bislang unberücksichtigte Aspekte beachtet werden: Durch den geplanten Wegfall der kostenlosen Zuteilung von EU-EHS Zertifikaten an emissionsreiche Industrien muss eine Exportrabattierung gewährleistet werden. Außerdem sollten nicht nur Grundstoffproduzenten, sondern auch nachgelagerte Industrien dem CBAM unterliegen, die durch die Weitergabe der erhöhten Zertifikatskosten aus der Grundstoffindustrie ebenfalls höheren CO2-Kosten ausgesetzt sind. Ferner ist weiterhin dafür zu sorgen, dass eine internationale verbindliche und gleichwertige Bepreisung von CO2 stattfinden. Hierbei bildet die Einrichtung von „Klimaclubs“ eine effektive Lösung. 

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