Sogar bei Anhängern windkraft-kritischer Parteien fällt die Akzeptanz von Windrädern bei tatsächlicher Betroffenheit deutlich höher aus als in einem Wohnumfeld ohne Windkraftanlagen. Ein wichtiger Hebel zur Stärkung der Akzeptanz des Windkraft-Ausbaus – auch dort wo derzeit keine Anlagen stehen – ist zudem die finanzielle Beteiligung vor Ort.

Weniger Gegenwind vor Ort: Akzeptanz des Windausbaus
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Sogar bei Anhängern windkraft-kritischer Parteien fällt die Akzeptanz von Windrädern bei tatsächlicher Betroffenheit deutlich höher aus als in einem Wohnumfeld ohne Windkraftanlagen. Ein wichtiger Hebel zur Stärkung der Akzeptanz des Windkraft-Ausbaus – auch dort wo derzeit keine Anlagen stehen – ist zudem die finanzielle Beteiligung vor Ort.
Der Zubau der Windenergie in Deutschland lag 2024 mit 3,25 Gigawatt (GW) neu installierter Leistung deutlich unter dem Ausbauziel von 8 GW. Anlass für Optimismus bieten hingegen die Genehmigungen: 2023 stieg deren Anzahl um 78 Prozent auf 7,6 GW; 2024 abermals um 86 Prozent auf 14,1 GW (FA Wind und Solar, 2025). Als Hemmschuh zeigt sich einerseits die zunehmend sichtbare Mobilisierung gegen geplante Anlagen – etwa durch die AfD. Auf Alice Weidels Nominierungsparteitag zur Kanzlerkandidatin gipfelte der AfD-Widerstand sogar in der Forderung, man wolle die „Windmühlen der Schande“ niederreißen. Andererseits sinkt die Zustimmung zum Neubau von Windrädern mit deren Nähe zum eigenen Wohnumfeld (NIMBY: not in my backyard) (Diermeier/Mertens, 2025).
Spaltpilz Windmühlen
Um die Akzeptanz von Windkraftanlagen in Deutschland empirisch zu untersuchen, wurde im Rahmen des Forschungsprojektes SCI4climate.NRW eine deutschlandweite Personenbefragung durchgeführt (Datengrundlage siehe Kasten). Grundsätzlich besteht eine mehrheitliche Zustimmung zum Ausbau von Windkraftanlagen an Land: 54,7 Prozent befürworten neue Anlagen „eher“ oder voll und ganz“; 22,2 Prozent lehnen diese ab; 23,2 Prozent „teils/teils“. Der Blick auf die Parteianhängerschaften zeigt jedoch eine starke Polarisierung: Während 86,8 Prozent der Grünen-Anhänger den Ausbau der Windkraft befürworten, liegt dieser Anteil bei der AfD bei nur 22,8 Prozent; BSW: 38,5 Prozent. Die Zustimmungsraten stehen dabei in einem starken Zusammenhang mit der grundsätzlichen Zustimmung zur Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft.
Frühere Untersuchungen haben gezeigt, dass die Windenergie-Befürworter im ländlichen Ostdeutschland bereits heute keine Mehrheit mehr stellen. Pikant ist dieser Befund, da über ein Drittel der aktiven Windräder in Ostdeutschland betrieben wird und die Energiewende ohne einen weiteren Ausbau in den weniger dicht besiedelten Gebieten nicht auskommt. Auch mobilisiert die AfD hier besonders stark gegen Windkraftanlagen (Diermeier/Weisskircher, 2024).
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Höhere Akzeptanz vor Ort
Insgesamt gibt knapp ein Drittel der Befragten an, im unmittelbaren Umfeld von Windkraftanlagen zu leben. Entsprechend der tatsächlichen Ausbauzahlen fällt die Wahrnehmung von Anlagen in Süddeutschland geringer (21,8 Prozent) und in Ostdeutschland höher (44,3 Prozent) aus. Die Unterschiede zwischen den Parteianhängerschaften sind hingegen überschaubar. Mit 35,2 Prozent ist etwa der Anteil von AfD-Parteigängern mit Anlagen im Wohnumfeld im Vergleich nur minimal überdurchschnittlich; wesentlich geringer liegt der Anteil mit 25,6 Prozent lediglich bei den BSW-Sympathisanten.
Entgegen dem Phänomen, dass geplante Windkraftanlagen erst mit einem gewissen Abstand zum eigenen Wohnort mehrheitsfähig werden (NIMBY), zeigt sich bezüglich der Wohnnähe zu bestehenden Windrädern ein gegenteiliger Effekt: Erstens fällt die Gruppe der Befürworter eines Ausbaus von Windkraft im Allgemeinen unter Menschen mit Windrädern im eigenen Wohnumfeld mit 60 Prozent höher aus, als wenn dort keine Anlagen stehen (53 Prozent). Zweitens ist die Zustimmung zu bestehenden Windrädern im eigenen Wohnumfeld mit 64,3 Prozent noch einmal größer. Die Zustimmung zum Neubau von Windkraftanlagen im eigenen Wohnumfeld, wo derzeit keine Anlagen stehen, liegt jedoch bei gerade einmal 40 Prozent. Am stärksten fällt die Ablehnung zudem in Wohnumfeldern aus, wo Menschen um eine aktuelle Planung von Windrädern wissen.
Die höhere Zustimmung zu den bekannten Anlagen im eigenen Nahraum als zu deren Zubau in Gebieten ohne Windräder zeigt sich über Parteigrenzen hinweg. Selbst unter AfD-Anhängern stellt sich dort immerhin mehr als ein Drittel gegen den Appell ihrer Parteichefin, Windräder zurückzubauen – die Zustimmung zum Bau von neuen Windrädern derzeit Nichtbetroffener ist mit 15,4 Prozent demgegenüber nicht einmal halb so groß.
Bis zu 20.000 Euro pro Windrad
Die Ergebnisse weisen auf eine erkennbar höhere Akzeptanz hin, wenn tatsächliche Erfahrungen mit Windkraftanlagen im direkten Wohnumfeld bestehen. Möglicherweise folgt der favorablere Blick auf die Windkraft in Regionen mit Windrädern aber auch einem Gewöhnungseffekt, einer Selbstselektion (Umzug an Orte ohne Windkraftanlagen) oder einem geringeren Widerstand gegen den Windenergieausbau.
Die empirische Forschung deutet jedoch auch auf lokale finanzielle Partizipation als Akzeptanzhebel hin. Dies gilt allerdings nur bedingt für Menschen, die die Windkraft ganz grundsätzlich ablehnen (Knauf, 2022). Die Zustimmung der politischen Ränder, in deren Wohnumfeld (noch) keine Anlagen errichtet wurden, dürfte sich also nur schwer erkaufen lassen. In der brandenburgischen Kommune Mühlenfließ, die seit dem Ausbau von über 50 Windrädern einen Geldsegen verzeichnen konnte, kamen die Windkraftgegner der AfD beispielsweise bei der Landtagswahl auf ein überdurchschnittliches Drittel aller Stimmen. Zusätzlich scheinen die Möglichkeiten der lokalen finanziellen Beteiligung nur bedingt durchzudringen. Selbst im Wohnumfeld von bestehenden Anlagen verspricht sich gerade einmal jeder vierte Befragte von der Transformation finanzielle Vorteile. Gleichzeitig warnt die Forschung, dass sich aus einem Ausbleiben finanzieller Partizipation wiederum ein negativer Effekt auf die Zustimmung zum Windkraftausbau entwickeln kann (Olbrich/Fünfgeld, 2023).
Auf Bundesebene wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 die Möglichkeit einer kommunalen Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent je Kilowattstunde geschaffen. Ausgehend von der Technik neuer Anlagen (5,8 GW Nennleistung) und den Potenzialen der Windenergie im Binnenland (1800 Volllaststunden pro Jahr) ergeben sich bis zu 20.880 Euro pro Windrad pro Jahr (Deutsche WindGuard, 2020; FA Wind und Solar, 2025). Die Bundesregelung ist freiwillig, neun Bundesländer haben jedoch eigene Beteiligungsgesetze erlassen oder Entwürfe vorgelegt. Viele orientieren sich an der Vorgabe des EEG oder sehen zusätzliche Investitionsangebote für Anlieger vor. Eine verpflichtende Regelung auf Bundesebene scheiterte an verfassungsrechtlichen Vorgaben und der Bund sah im vergangenen Jahr davon ab, eine Vereinheitlichung der Regelungen auf Länderebene zu forcieren.
Transparenz und finanzielle Partizipation
Die frühzeitige Einbindung sowie eine gezielte finanzielle Beteiligung bieten betroffenen Kommunen und Menschen vor Ort ein Mittel für eine Stärkung der lokalen Akzeptanz. Zum einen fühlt sich jedoch gerade einmal jeder Dritte Befragte ausreichend über den Windausbau informiert. Zum anderen besteht hinsichtlich der lokalen finanziellen Partizipation weiterhin eine Regelungslücke auf Bundesebene. Nun liegt es an den Ländern, möglichst kongruente Lösungen umzusetzen und dem Windausbau den nötigen Rückhalt in der Bevölkerung zu geben. Verschiedene Bundesländer haben vorgelegt und ermöglichen ihren Bürgern eine Beteiligung sowie jährliche Finanzspritzen für klamme Kommunen von bis zu 20.000 Euro pro Windrad.
Die Auswertungen basieren auf einer Personenbefragung, die vom 30. Oktober 2024 bis zum 20. November 2024 über das Online-Access Panel von Bilendi&respondi im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft durchgeführt wurde. Im Rahmen des Forschungsprojektes SCI4climate.NRW wurde repräsentativ quotiert nach den Merkmalen Geschlecht/Alter (Kreuzquote), Wohnsitz nach Bundesländern sowie dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen befragt. Befragte, die fehlerhafte Angaben in einer Kontrollfrage gemacht oder die Befragung zu schnell („Speeder“) abgeschlossen haben, werden nicht berücksichtigt. Die deutschlandweite valide Nettostichprobe umfasst 2.180. Befragte mit einer Hochschulzugangsberechtigung sind leicht überrepräsentiert, solche ohne Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss unterrepräsentiert. Für die Berechnungen wird das ungewichtete Grundsample verwendet.

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