Die Gewerbesteuer in Deutschland wurde ursprünglich eingeführt, um den Kommunen eine eigenständige Finanzierungsquelle zu bieten, deren Höhe sie selbst bestimmen können.
Reform der Gewerbesteuer – eine ökonomische Perspektive
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die Gewerbesteuer in Deutschland wurde ursprünglich eingeführt, um den Kommunen eine eigenständige Finanzierungsquelle zu bieten, deren Höhe sie selbst bestimmen können.
Sie ist eine der wichtigen Ertragsteuern: Unternehmen müssen die Gewerbesteuer auf ihren Gewerbeertrag zahlen. Begründet wurde die Steuer mit dem Äquivalenzprinzip: Betriebe profitieren von der lokalen Infrastruktur und sollen dafür auch lokal Ertragsteuern zahlen. Mittlerweile ist die Gewerbesteuer eine der umstrittensten Steuerarten. Nicht zuletzt aufgrund ihrer großen Relevanz für die Betriebe nimmt sie im internationalen Vergleich eine Sonderrolle ein und wird auch als „Fremdkörper“ in der deutschen Unternehmensbesteuerung eingestuft. Die Gewerbesteuer macht in Deutschland in manchen Regionen mehr als die Hälfte der betrieblichen Ertragsteuerbelastung aus. Für die Kommunen ist sie eine wichtige Einnahmequelle. Im Jahr 2024 betrug das Aufkommen nach Abzug der Gewerbesteuerumlage knapp 69 Milliarden Euro, dies entsprach der Hälfte der gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden. Dementsprechend ist bei einer Auseinandersetzung mit der Gewerbesteuer zwischen ihren Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen und ihrer fiskalischen Relevanz für die Kommunen als maßgeblichen Empfängern der Einnahmen zu unterscheiden.
Die steuersystematische Kritik an der Gewerbesteuer rührt nicht zuletzt daher, dass sie durch einen hohen Grad an Komplexität geprägt ist. Der Gewerbeertrag weicht infolge von Kürzungen und Hinzurechnungen von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer ab. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bedeutet erhebliche Befolgungskosten bei den Steuerpflichtigen, aber auch Erhebungskosten bei den Finanzämtern. Jenseits der materiellen Belastung kann dies abschreckend auf internationale Investoren wirken
Ein strittiger Diskussionspunkt hinsichtlich der fiskalischen Wirkung der Gewerbesteuer ist, dass die Einnahmen je nach wirtschaftlicher Entwicklung stark schwanken können. Wenn sich die Ertragslage der Unternehmen in wirtschaftlichen Krisenjahren verschlechtert, schlägt dies stark auf die Gewerbesteuereinnahmen durch. Die hohe Volatilität bedeutet wiederum große Planungsunsicherheiten für die Kommunen. Beispiele dafür liefern die globale Finanzkrise im Jahr 2010 und die Corona-Pandemie im Jahr 2020. Schwankungen können sich allerdings nicht nur infolge der gesamtwirtschaftlichen Konjunkturentwicklung oder dem Auftreten globaler Krisen, sondern auch aufgrund der Abhängigkeit einzelner Kommunen von wenigen Unternehmen ergeben, die einen Großteil des Gewerbesteueraufkommens tragen. Wäre die Gewerbesteuer zentral bei Bund oder Ländern angesiedelt, käme es zu einem stärkeren Versicherungseffekt: landes- oder bundesweit würden fallende Einnahmen aufgrund schwächelnder Unternehmen mit steigenden Steuerzahlungen florierender Unternehmen kompensiert. Dies würde die Volatilität der Einnahmen reduzieren. Eine weitere Folge der lokalen Gewerbesteuer ist, dass die Einnahmen zwischen den Kommunen ungleich verteilt sind.
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