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Martin Beznoska IW-Report Nr. 29 23. Mai 2022 Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung: Pensionslasten und Rücklagenbildung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden weisen seit Jahren ein starkes Wachstum auf, das vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiter an Dynamik gewinnen wird. Die Zahl der Beamten im Ruhestand sowie ihrer Hinterbliebenen wird bis Mitte der 2030er Jahre deutlich steigen.

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Pensionslasten und Rücklagenbildung in Mecklenburg-Vorpommern
Martin Beznoska IW-Report Nr. 29 23. Mai 2022

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung: Pensionslasten und Rücklagenbildung in Mecklenburg-Vorpommern

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Die Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden weisen seit Jahren ein starkes Wachstum auf, das vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiter an Dynamik gewinnen wird. Die Zahl der Beamten im Ruhestand sowie ihrer Hinterbliebenen wird bis Mitte der 2030er Jahre deutlich steigen.

Dies birgt vor allem für die Bundesländer ein hohes Ausgabenrisiko. Beim Bund besteht für seine unmittelbaren Beamten ein ähnliches demografisches Risiko. Hier wirkt jedoch ein Effekt entgegen, der die Ausgabendynamik bremsen wird. Die Zahl der aktiven Bundesbahn- und Bundespostbeamten hat nach der Privatisierung kontinuierlich abgenommen und folglich wird auch die Zahl der Versorgungsempfänger dieser ehemaligen Staatsunternehmen in den nächsten Jahren sinken – der demografische Effekt beim Bund wird so gebremst. Der Siebte Versorgungsbericht des Bundes geht in seiner Vorausberechnung von einem Anstieg der Versorgungsausgaben von 17,4 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 23,2 Milliarden im Jahr 2035 aus (BMI, 2020). Dies entspricht einem eher moderaten Anstieg von einem Drittel in 16 Jahren, weil die Zahl der Versorgungsempfänger im selben Zeitraum um voraussichtlich knapp 15 Prozent sinken wird. Bei den Ländern ist die Situation schwerwiegender. Die Zahl der Versorgungsempfänger betrug hier im Jahr 2021 gut 950.000 Personen. Diese wird voraussichtlich auf über 1,1 Millionen im Jahr 2035 steigen und erst anschließend wieder sinken (Holtemöller/Zeddies, 2021).

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern betrugen die Ausgaben für Versorgungsempfänger und Hinterbliebene einschließlich zu gewährender Beihilfen etwa 230 Millionen Euro im Jahr 2020. Diese Summe ist auch in relativer Betrachtung, zum Bespiel im Verhältnis zu den Steuereinnahmen oder zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes, niedrig im Vergleich mit vielen anderen Bundesländern. Somit ist Mecklenburg-Vorpommern bei der aktuellen Haushaltsbelastung durch Versorgungsausgaben in einer komfortablen Ausgangslage. Allerdings könnten die Ausgaben im Zuge des demografischen Wandels in der Beamtenpopulation auf knapp 800 Millionen Euro im Jahr 2040 ansteigen. Die Versorgungs-Steuerquote könnte sich bis zum Jahr 2035 verdoppeln. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern bedeutet dies eine überproportionale Steigerungsrate. Das Land sollte daher mindestens in dem Ausmaß wie bisher Vorsorge treffen, um für die Ausgabensteigerungen gut gerüstet zu sein. Zudem ist ein Wechsel bei der Anlage der Sondervermögen zu empfehlen. Ein Monitoring und eine Projektion der Ausgabenentwicklung sollten regelmäßig stattfinden und in die Finanzplanung einfließen.

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