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Martin Beznoska / Markus Demary / Michael Voigtländer Gutachten 23. Januar 2018 Optionen für eine Reform der Förderung vermögenswirksamer Leistungen

Die deutschen Haushalte kennzeichnet traditionell eine ausgeprägte Vorsorgekultur. Doch schwanken die individuellen Sparanstrengungen nach dem Alter des Hauptverdieners, Bundesland, Bildungsabschluss, Einkommen und Vermögen.

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Gutachten
Optionen für eine Reform der Förderung vermögenswirksamer Leistungen
Martin Beznoska / Markus Demary / Michael Voigtländer Gutachten 23. Januar 2018

Optionen für eine Reform der Förderung vermögenswirksamer Leistungen

Gutachten für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die deutschen Haushalte kennzeichnet traditionell eine ausgeprägte Vorsorgekultur. Doch schwanken die individuellen Sparanstrengungen nach dem Alter des Hauptverdieners, Bundesland, Bildungsabschluss, Einkommen und Vermögen.

Bei einer genaueren Untersuchung von Datensätzen über die Einkommens- und Vermögenssituation der Haushalte fällt auf, dass signifikante Teile der Bevölkerung zu wenig Geld für Altersvorsorge, größere Anschaffungen, wie dem Immobilienerwerb, oder für unvorhergesehene Ereignisse zurückgelegt haben. Zwar verfügen laut Daten der Bundesbank 44 Prozent der Haushalte über Wohneigentum, 46 Prozent über eine private Altersvorsorge und 72 Prozent über Sparkonten und Bausparverträge. Doch fallen die Partizipationsraten in den unteren Einkommen deutlich geringer aus. Von den unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher besitzen 81 Prozent kein Wohneigentum, 86 Prozent keinen Bausparvertrag, 94 Prozent keine Fondsanteile und 95 Prozent keinen Riester-Rentenvertrag.

Die Förderung der Vermögensbildung in Deutschland hat in den letzten Jahren einen Wandel erlebt. Durch den zunehmenden Anstieg der Lebenserwartung ist die Förderung der privaten Altersvorsorge in den Vordergrund gerückt. Gleichzeitig sind die Fördervolumina für die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie um jeweils rund 50 Prozent gefallen. Die zunehmende Bedeutung der Altersvorsorge bedeutet allerdings nicht, dass die Förderziele mittelfristiger Vermögensaufbau und Immobilienerwerb an Bedeutung verloren haben. Gerade vor dem Hintergrund der geringeren Partizipationsraten der unteren Einkommen an der Vermögensanlage scheint eine Reform der Förderinstrumente geboten. Aus dem Rückgang des Fördervolumens sowie der geringeren Vorsorge der unteren Einkommen leiten wir in dieser Studie ab, dass eine Anpassung der Einkommensgrenzen für vermögenswirksame Leistungen sowie eine Erhöhung der staatlichen Arbeitnehmersparzulage diesen Haushalten beim Vermögensaufbau helfen kann.

Aus Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) geht hervor, dass im Jahr 2013 etwa 15 Millionen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen erhalten haben. Das Gesamtvolumen summiert sich auf knapp 3,6 Milliarden Euro. Während die Arbeitnehmer aus dem untersten Einkommensdezil im Schnitt 29 Euro vermögenswirksame Leistungen im Jahr erhalten haben, waren es im obersten Dezil durchschnittlich 178 Euro. Auch der Anteil der Arbeitnehmer, der Leistungen erhält, steigt über die Dezile an. Im achten Dezil liegt der Anteil mit fast 65 Prozent am höchsten und nimmt anschließend wieder leicht ab.

In der Mikrosimulation mit der EVS ergeben sich für 3,2 Millionen Arbeitnehmer Ansprüche auf Arbeitnehmersparzulage, die sich insgesamt auf 146,9 Millionen Euro für das Jahr 2017 summieren. Dies ist mehr als im Subventionsbericht der Bundesregierung ausgewiesen, der die Kosten auf 100 Millionen Euro schätzt. Zwei Faktoren dürften hier eine Rolle spielen: Erstens ist die Zahl im Subventionsbericht ebenfalls nur eine Kostenschätzung, deren Werte über die Jahre stark schwanken und zweitens können aus der Mikrosimulation keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Zulage gezogen werden. Da die Zulage mit der Steuererklärung zusammen beantragt werden muss und nicht automatisch gewährt wird, könnte eine durchaus relevante Nichtinanspruchnahme auftreten.

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Martin Beznoska / Markus Demary / Michael Voigtländer Gutachten 23. Januar 2018

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