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Knut Bergmann / Rupert Graf Strachwitz in Universitas UNIVERSITAS 11. April 2011 Wem nützt die Gemeinnützigkeit?

Wer kollektiv ein Ziel verfolgt, das nicht eigenen wirtschaftlichen Zielen, sondern dem allgemeinen Wohl dient, den kann der Staat als gemeinnützig (oder mildtätig oder kirchlich) anerkennen und damit von der Pflicht befreien, Steuern zu zahlen. Diese 100 Jahre alte Regelung im Steuerrecht wird im Grundsatz selten diskutiert. Und wenn, geht es meist um eher skurrile Einzelheiten, etwa, ob Hundesport und Modellflug befreit sein sollen. Solcherlei Details tauchen regelmäßig auf, wenn am gemeinnützigen Sektor Kritik geübt werden soll. Gelegentlich kommt noch irgendein Skandal in einer der rund eine Million als gemeinnützig anerkannten Organisationen dazu. Kaum diskutiert wird, welche Ziele überhaupt steuerbefreit sein sollten und welche Kriterien dafür anzulegen sind. Über die Frage, wer darüber zu befinden hat, wird gar nicht gesprochen. Wem das und wem die Gemeinnützigkeit nützt, untersucht der vorliegende Beitrag.

Externe Veröffentlichung
Wem nützt die Gemeinnützigkeit?
Knut Bergmann / Rupert Graf Strachwitz in Universitas UNIVERSITAS 11. April 2011

Wem nützt die Gemeinnützigkeit?

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Wer kollektiv ein Ziel verfolgt, das nicht eigenen wirtschaftlichen Zielen, sondern dem allgemeinen Wohl dient, den kann der Staat als gemeinnützig (oder mildtätig oder kirchlich) anerkennen und damit von der Pflicht befreien, Steuern zu zahlen. Diese 100 Jahre alte Regelung im Steuerrecht wird im Grundsatz selten diskutiert. Und wenn, geht es meist um eher skurrile Einzelheiten, etwa, ob Hundesport und Modellflug befreit sein sollen. Solcherlei Details tauchen regelmäßig auf, wenn am gemeinnützigen Sektor Kritik geübt werden soll. Gelegentlich kommt noch irgendein Skandal in einer der rund eine Million als gemeinnützig anerkannten Organisationen dazu. Kaum diskutiert wird, welche Ziele überhaupt steuerbefreit sein sollten und welche Kriterien dafür anzulegen sind. Über die Frage, wer darüber zu befinden hat, wird gar nicht gesprochen. Wem das und wem die Gemeinnützigkeit nützt, untersucht der vorliegende Beitrag.

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