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Jürgen Matthes IW-Report Nr. 26 27. Mai 2020 Europäischer Fonds zur wirtschaftlichen Erholung von der Corona-Krise: Zehn Fragen und Antworten zum deutsch-französischen Vorschlag

Deutschland und Frankreich schlagen zu Recht einen umfangreichen Fonds zur wirtschaftlichen Erholung auf EU-Ebene für Solidarität und Wachstum vor. Dabei ist eine hohe Kreditaufnahme durch die EU von 500 Milliarden Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen ausschließlich als Transfers an besonders von der Corona-Krise betroffene Staaten vergeben werden.

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Zehn Fragen und Antworten zum deutsch-französischen Vorschlag
Jürgen Matthes IW-Report Nr. 26 27. Mai 2020

Europäischer Fonds zur wirtschaftlichen Erholung von der Corona-Krise: Zehn Fragen und Antworten zum deutsch-französischen Vorschlag

IW-Report

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Deutschland und Frankreich schlagen zu Recht einen umfangreichen Fonds zur wirtschaftlichen Erholung auf EU-Ebene für Solidarität und Wachstum vor. Dabei ist eine hohe Kreditaufnahme durch die EU von 500 Milliarden Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen ausschließlich als Transfers an besonders von der Corona-Krise betroffene Staaten vergeben werden.

Aufgrund des Widerstands einiger EU-Länder (u. a. Frugal Four) erscheint eine Umsetzung in dieser Form aber noch nicht gesichert. Deutschland hat ein klares Interesse daran, die EU zu stabilisieren, politisch und auch wirtschaftlich mit Blick auf die Erhaltung und Wiederbelebung der europäischen Lieferketten. Durch die reine Transfervergabe führt der deutsch-französische Vorschlag freilich zu einer hohen Belastung künftiger EU-Haushalte. Selbst bei einer 20-jährigen Tilgungsphase nach dem Jahr 2025 würde eine gleichmäßige Tilgung (inkl. geringer Zinsen) bei einer Inflationsrate zwischen 1 und 1,8 Prozent pro Jahr anfangs zwischen 14 und 12 Prozent des bisherigen jährlichen EU-Haushalts beanspruchen. Die Frage, wie diese Mittel später aufzubringen sind, wird auf problematische Weise in die Zukunft verschoben.

Daher stellt sich die Frage, ob statt Transfers nicht auch zinsgünstige Kredite als EU-Hilfen dienen könnten. Dieser Forderung wird entgegengehalten, dass Kredite die Schuldentragfähigkeit gefährden würden. Diese These wird inzwischen kaum noch hinterfragt. Eine Schuldentragfähigkeitsanalyse Italiens zeigt jedoch: Bei den schon lange und vermutlich noch längerfristig sehr niedrigen Zinsen hat ein höherer Schuldenstand kaum nennenswerte Auswirkungen auf die Schuldentragfähigkeit. Selbst wenn die italienischen Staatsschulden von 135 auf 170 Prozent des BIP steigen würden, müsste das italienische Staatsdefizit (Primärsaldo) nur um 0,14 Prozentpunkte des BIP (auf knapp 0,7 Prozent des BIP) verbessert werden, um die Staatsschuldenquote konstant zu halten. Das gilt, wenn Italiens Wirtschaft mittelfristig nur um 0,7 Prozent im Jahresdurchschnitt real wächst und die Inflation nur 1,3 Prozent beträgt – also unter nicht besonders optimistischen Annahmen. Zinsgünstige EU-Kredite sind nicht so schädlich wie vielfach angenommen wird.

Zwar ist der deutsch-französische Fonds zunächst als zeitlich begrenztes Instrument angelegt. Doch manche Äußerungen aus Regierungskreisen und der Europäischen Kommission legen die Vermutung nahe, dass die Corona-Krise als Anlass genommen werden soll, um die fiskalische Integration in der EU deutlich zu vertiefen und der Europäischen Kommission mehr Finanzmittel und Befugnisse zu geben. Eine Stärkung der EU ist angesichts der geopolitischen Lage durchaus angebracht. Aber sie bedarf einer ausführlichen Debatte und sollte nicht durch die Hintertür eingeführt werden. Dies gilt vor allem, da angesichts der nötigen Eile nicht gewährleistet erscheint, dass Haftung und Kontrolle gleichzeitig ausgebaut würden. Zugespitzt formuliert: Wenn eine erweiterte EU-Fiskalintegration kurzfristig über die Corona-Krise eingeführt würde, drohen die nötigen Anforderungen weichgespült zu werden. Dies spricht dafür, den European Recovery Fonds als einmalige Ausnahme zu gestalten.

Wenn der EU heute ausnahmsweise eine Verschuldungsmöglichkeit eingeräumt wird, werden Politiker später versucht sein, die Rückzahlung durch neue Schulden der EU zu finanzieren. Um eine dauerhafte Verschuldungsmöglichkeit der EU zu verhindern, sollte dies ausgeschlossen und ein verbindlicher Tilgungsplan gesetzlich festgeschrieben werden.

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