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Jürgen Matthes / Berthold Busch IW-Report Nr. 37 12. Dezember 2016 Was kommt nach dem Brexit?: Erwägungen zum zukünftigen Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

Um das zukünftige institutionelle Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der Europäischen Union (EU) abschätzen zu können, nimmt diese Studie eine Systematisierung vor.

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Erwägungen zum zukünftigen Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich
Jürgen Matthes / Berthold Busch IW-Report Nr. 37 12. Dezember 2016

Was kommt nach dem Brexit?: Erwägungen zum zukünftigen Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Um das zukünftige institutionelle Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der Europäischen Union (EU) abschätzen zu können, nimmt diese Studie eine Systematisierung vor.

Sie etabliert einen Orientierungsrahmen, bei dem zwei Aspekte einander gegenübergestellt werden: zum einen das Ausmaß des Binnenmarktzugangs für bisherige EU-Partner (u. a. Norwegen, Schweiz, Kanada) und zum anderen die Zugeständnisse dieser Partner an die EU mit Blick auf Personenfreizügigkeit, Regulierungssouveränitätsverzicht (Rechtsharmonisierung mit der EU) und Zahlungen an die EU. Dabei zeigt sich eine klare Reziprozität im Geben und Nehmen, die auch für die Verhandlungen unterstellt wird. Auf dieser Basis wird erörtert, welche Zugeständnisse das UK zu machen bereit und welchen Binnenmarktzugang die EU dafür gewähren dürfte, wenn sie sich an den bisherigen Integrationsmodellen orientiert und zudem das britische Defizit im Warenhandel mit der EU sowie die große politisch/militärische Rolle der Briten berücksichtigt.

Obwohl das UK einen möglichst großen Binnenmarktzugang behalten möchte, dürften die politischen Restriktionen dazu führen, dass es der EU nur Zugeständnisse in mittlerem Ausmaß geben kann: ein geringes Maß bei der Personenfreizügigkeit, geringe bis mittlere Zahlungen an die EU und eine mittlere bis hohe Rechtsharmonisierung mit der EU. Somit liegt ein Vergleich mit dem Integrationsmodell Schweiz nahe, da die Schweiz der EU auch im Durchschnitt Zugeständnisse im mittleren Bereich gibt und dafür einen mittleren Binnenmarktzugang erhält. Allerdings dürfte es ein einheitliches Abkommen (und nicht viele Einzelabkommen wie mit der Schweiz) geben und die Zugeständnisse dürften sich anders auf die verschiedenen Kategorien verteilen.

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Jürgen Matthes / Berthold Busch IW-Report Nr. 37 12. Dezember 2016

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