Stellungnahme zum Gesetzentwurf der SPD „Entgeltgleichheitsgesetz“ und zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Frauen verdienen mehr – Entgeltdiskriminierung von Frauen verhindern“
Keine Notwendigkeit für staatliche Eingriffe in Entgeltfindung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der SPD „Entgeltgleichheitsgesetz“ und zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Frauen verdienen mehr – Entgeltdiskriminierung von Frauen verhindern“
Die Entlohnungsunterschiede zwischen Frauen und Männern prägen schon seit einiger Zeit die öffentliche Diskussion. Mit ihrem Antrag bzw. Gesetzentwurf dokumentieren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zwar ihre Absicht, sich für mehr Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern einsetzen zu wollen, allerdings sind ihre Forderungen nicht zielführend. Denn Antrag und Gesetzesentwurf verkennen, dass die eigentlichen Ursachen für die Entgeltunterschiede vorwiegend in Merkmalen der Berufsbiographie begründet liegen, die weder in die Einflusssphäre der Unternehmen noch in jene der Tarifvertragsparteien fallen. Daher sind insbesondere verpflichtende Entgeltberichte für Unternehmen, verbunden mit einer zweifelhaften Methodik und scharfen Sanktionierungsmöglichkeiten, ein Verbandsklagerecht, Mindestlöhne usw. unsachgemäße und ineffiziente Eingriffe in die Vertragsfreiheit der Unternehmen bzw. Beschäftigten und in die grundgesetzlich geschützte Autonomie der Tarifvertragsparteien. Sie bergen stattdessen die Gefahr unerwünschter Anreizeffekte auf Seiten der Beschäftigten, belasten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch mehr Bürokratie und wären mit gesamtwirtschaftlich negativen Beschäftigungswirkungen verbunden.
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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