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Jochen Pimpertz Gutachten 4. April 2019 Ein Vergleich ausgewählter Grundrentensysteme in der EU: Was können wir für Deutschland lernen?

Sowohl Dänemark als auch die Niederlande bieten ihren Bürgern eine Grundrente im Alter, allerdings können beide Modelle kaum als Blaupause für die deutsche Grundrenten-Debatte dienen: Die Lebensstandardsicherung wird bei den Nachbarn vollständig über kapitalgedeckte Säulen der Alterssicherung organisiert. Gleichwohl lohnt der Blick über die Grenzen.

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Was können wir für Deutschland lernen?
Jochen Pimpertz Gutachten 4. April 2019

Ein Vergleich ausgewählter Grundrentensysteme in der EU: Was können wir für Deutschland lernen?

Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Sowohl Dänemark als auch die Niederlande bieten ihren Bürgern eine Grundrente im Alter, allerdings können beide Modelle kaum als Blaupause für die deutsche Grundrenten-Debatte dienen: Die Lebensstandardsicherung wird bei den Nachbarn vollständig über kapitalgedeckte Säulen der Alterssicherung organisiert. Gleichwohl lohnt der Blick über die Grenzen.

Die Grundsicherung im Alter garantiert dagegen für die gesamte Bevölkerung eine bedarfsgerechte Mindestausstattung, sollten die Alterseinkommen nicht ausreichen. Die steuerfinanzierten Leistungen sind an eine Bedürftigkeitsprüfung gekoppelt. Grundrentenmodelle würden in Deutschland zu systematischen Brüchen in der Sicherungsarchitektur führen, weil damit die Kriterien der Bedarfs- und Leistungsgerechtigkeit vermischt werden. Wie gehen die europäischen Nachbarn in ihren Grundrentensystemen mit beiden Kriterien um?

Sowohl Dänemark als auch die Niederlande werden in der Öffentlichkeit als mögliche Referenzen genannt, weil sie ein höheres Sicherungsniveau im Alter zu bieten scheinen. Alle Bürger erhalten eine Grundrente, die unabhängig von der Vorleistung gewährt wird. Deren Höhe ist aber an die Dauer des Wohnsitzes gekoppelt. Wer weniger als 40 beziehungsweise 50 Jahre im Inland gelebt hat, dessen Grundrente wird proportional gekürzt. Erreicht das Alterseinkommen nicht das Sozialhilfeniveau, garantieren auch in diesen Ländern bedürftigkeitsgeprüfte Hilfe eine materielle Mindestausstattung, die aber unter dem Niveau der Grundrente liegt. Im dänischen System wird die steuerfinanzierte Grundrente um eine Zulange ergänzt, die abgeschmolzen wird, sobald weitere Alterseinkommen aus betrieblicher oder privater Vorsorge hinzukommen. In den Niederlanden wird die Grundrente dagegen in einem solidarischen Versicherungssystem aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Selbständigen finanziert; Arbeitgeber werden nicht an der Finanzierung beteiligt. Ein vorzeitiger Grundrentenbezug ist ausgeschlossen, wobei die Regelaltersgrenze in beiden Systemen früher als in Deutschland auf 68 respektive 67 Jahre angehoben wird und danach mit der Entwicklung der Lebenserwartung weiter steigt. Eine über das Grundrentenniveau hinaus reichende Lebensstandardsicherung erfolgt dagegen über kapitalgedeckte Systeme.

Die demografischen Anpassungslasten werden in dieser Statik zum überwiegenden Teil in den kapitalgedeckten Systemen verarbeitet – ein Hinweis für die deutsche Reformdiskussion, den Anfang des letzten Jahrzehnts eingeschlagenen Reformpfad konsequent zu verfolgen. Dabei wirkt sich die höhere Regelaltersgrenze günstig auf die Entwicklung der öffentlichen Rentenausgaben aus – eine Option, die hierzulande bislang ausgeklammert wird. Die Aufgaben der Grundrentensysteme sind in Deutschland eher der Grundsicherung zuzuordnen, mit dem Unterschied, dass hierzulande eine Bedürftigkeitsprüfung obligatorisch ist.

Der Systemvergleich deutet an, wie Lebensleistungen in der Grundsicherung berücksichtigt werden können: über einen anrechnungsfreien Prozentsatz für gesetzliche, betriebliche und private Renten im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung. Verschämte Altersarmut ließe sich damit jedoch nicht vermeiden. Allerdings muss dafür die Architektur der deutschen Alterssicherung nicht in Frage gestellt werden, wenn es gelingt, die Bedürftigkeitsprüfung so zu gestalten, dass sie von den Betroffenen als weniger beschämend empfunden wird.

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Jochen Pimpertz Gutachten 4. April 2019

Jochen Pimpertz: Ein Vergleich ausgewählter Grundrentensysteme in der EU – Was können wir für Deutschland lernen?

Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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