Aktuell werden unterschiedliche Modelle einer Grundrente diskutiert, die mit den Motiven der Armutsprävention und Anerkennung von Lebensleistung motiviert werden. Während einige Varianten eine Mindestbeitragszeit voraussetzen und der SPD-Vorschlag einer Respekt-Rente außerdem auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichtet, ist allen Varianten gemein, dass eine verbesserte materielle Ausstattung im Alter den Bezug einer gesetzlichen Rente aus eigenem Anspruch voraussetzt.
Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung: Wer profitiert ohne Not? – Eine mikrodatenbasierte Analyse potenziell bedürftiger Rentner
Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Aktuell werden unterschiedliche Modelle einer Grundrente diskutiert, die mit den Motiven der Armutsprävention und Anerkennung von Lebensleistung motiviert werden. Während einige Varianten eine Mindestbeitragszeit voraussetzen und der SPD-Vorschlag einer Respekt-Rente außerdem auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichtet, ist allen Varianten gemein, dass eine verbesserte materielle Ausstattung im Alter den Bezug einer gesetzlichen Rente aus eigenem Anspruch voraussetzt.
Diese Einschränkung führt zu der Frage, wie treffsicher die Modelle vor Altersarmut schützen können und welche Effekte ein Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung hätte. Eine Auswertung des sozio-oekonomischen Panels liefert dazu eine Heuristik, die einen Eindruck über die Reichweiten unterschiedlicher Modelle vermitteln kann, ohne dabei den Anspruch auf eine Simulation konkreter Reformvorschläge zu erheben.
Demnach unterschreiten derzeit 7,5 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Rente aus eigenem Anspruch die Schwelle der für sie gültigen Grundsicherungsleistungen, wenn man allein die gesetzliche Altersrente betrachtet, also von weiteren Einkommen ebenso abstrahiert wie vom Haushaltskontext und von einer Prüfung von Vermögensverhältnissen. Bezieht man die übrigen persönlichen Einkommensquellen und den Haushaltskontext mit ein, reduziert sich die Zahl der potenziell unterstützungsbedürftigen gesetzlichen Rentner auf knapp 1,5 Millionen Personen.
Darunter fallen sowohl solche Personen, die aus verschämter Altersarmut auf eine steuerfinanzierte Hilfe verzichten, als auch jene Personen, die aufgrund ihrer Vermögensverhältnisse nicht anspruchsberechtigt wären. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass bei einem Verzicht auf die (hier ausschließlich einkommensbezogene) Bedürftigkeitsprüfung in bis zu 80 Prozent der Fälle eine Aufstockung der gesetzlichen Rente an Personen fehladressiert würden, weil diese im Sinne der Grundsicherung nicht als unterstützungsbedürftig einzuschätzen sind.
Geht es um eine Anerkennung von Lebensleistung, dann wäre ein Freibetrag bei der Anrechnung eigener Alterseinkommen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung eine geeignete Maßnahme. Der ließe sich exklusiv für gesetzliche Rente definieren oder aber als allgemeiner Freibetrag für alle möglichen Formen der Alterseinkommen gestalten.
Bei einem Freibetrag von zum Beispiel bis zu 200 Euro pro Monat, der unabhängig von der Vorsorgeform für alle gesetzlichen Rentner eingeführt und von den potenziell unterstützungswürdigen Personen auch voll ausgeschöpft wird, erreichen 569.000 der ursprünglich knapp 1,5 Millionen Rentner ein Einkommen oberhalb der Grundsicherungsschwelle. Die fiskalischen Kosten beliefen für diese Personen auf maximal 1,37 Milliarden Euro. Gewährt man den gleichen Freibetrag allen Ruheständlern – also auch Personen, die im Alter ausschließlich auf nicht-gesetzliche Renten angewiesen sind – können sogar bis zu 623.000 Personen die Grundsicherungsschwelle überschreiten. Die fiskalischen Kosten steigen dann auf bis zu 1,5 Milliarden Euro.
In beiden Fällen ist der fiskalische Aufwand pessimistisch geschätzt, weil die Analyse nicht die in der Grundsicherung übliche Prüfung der Vermögensverhältnisse simuliert und zudem unterstellt wird, dass alle potenziell unterstützungsbedürftigen Personen den Freibetrag auch dann voll ausschöpfen können, wenn lediglich ein prozentualer Anteil der Alterseinkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung anrechnungsfrei bliebe.
Jochen Pimpertz / Maximilian Stockhausen: Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung – Wer profitiert ohne Not? – Eine mikrodatenbasierte Analyse potenziell bedürftiger Rentner
Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
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