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Hubertus Bardt IW-Kurzbericht Nr. 41 2. Juli 2018 Legislaturperiode 2014-2017: Zwischenbilanz zur Energiewende

Mit dem Energiekonzept 2010 und der Energiewende von 2011 hat die Bundesregierung eine Reihe von Zielen festgelegt, die bis 2020 und danach erreicht werden sollen. Eine Überprüfung der bisherigen Zielerreichung zeigt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zwar schneller vorangeht als geplant, die meisten anderen Entwicklungen aber nicht im Plan sind.

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Zwischenbilanz zur Energiewende
Hubertus Bardt IW-Kurzbericht Nr. 41 2. Juli 2018

Legislaturperiode 2014-2017: Zwischenbilanz zur Energiewende

IW-Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mit dem Energiekonzept 2010 und der Energiewende von 2011 hat die Bundesregierung eine Reihe von Zielen festgelegt, die bis 2020 und danach erreicht werden sollen. Eine Überprüfung der bisherigen Zielerreichung zeigt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zwar schneller vorangeht als geplant, die meisten anderen Entwicklungen aber nicht im Plan sind.

Um die Ziele bis 2020 zu erreichen, müssten die Zielerreichungsgrade heute insgesamt dreimal so hoch sein. Der Rückstand zum Zielpfad hat sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Vor allem bei den wirtschaftlichen Dimensionen gab es in den letzten Jahren weitere Verschlechterungen.

Die Übersicht über die Kernindikatoren orientiert sich an der Vorgehensweise von Bardt/Chrischilles (2012 und 2016). Für die Zwischenbilanz der Energiewende wird auf die stromwirtschaftlichen Aspekte fokussiert, die auch im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen. Gleichzeitig ist die Stromversorgung zentral für die gesamte Energiewende, wenn im Rahmen der Sektorkopplung vermehrt Strom in anderen Verwendungen, insbesondere für Wärme und Kühlung sowie den Verkehr, eingesetzt wird.

Für diesen Zwischenstand werden die aktuellen Ist-Ergebnisse der ausgewählten Indikatoren mit den Werten verglichen, die bei einem linearen Fortschritt seit 2010 hätten erreicht werden müssen, um die gesetzten Ziele im Jahr 2020 zu erreichen. Wird der Zielpfad genau erreicht, wird der Indikator mit dem Wert 100 bewertet. Ist der Fortschritt seit 2010 schneller oder langsamer verlaufen, werden entsprechend höhere oder niedrigere Werte vergeben. Die Ziele für Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit sind keine Entwicklungsziele, hier sollen hingegen bestehende Niveaus nicht unterschritten werden. Wenn beispielsweise die EEG-Umlage das angestrebte Niveau überschreitet, wird dies als Zielverfehlung gewertet. Eine 100 prozentige Überschreitung entspricht einem Zielerreichungsgrad von Null.

Im Ergebnis zeigt sich ein durchwachsenes Bild der Energiewende. Das angestrebte Zielniveau, gemessen an dem, was für 2017 notwendig war, ist insgesamt nur zu 30 Prozent erreicht worden. Zu Beginn der letzten Legislaturperiode war es mit 48 Prozent noch etwas besser.

Die einzelnen Dimensionen sind dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt:

  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien lag schon 2014 um 20 Prozent über dem für das Jahr angestrebten Niveau. Inzwischen ist das Überschreiten der geplanten Entwicklung auf 34 Prozent angestiegen.
  • Der ohnehin schon verzögerte Netzausbau ist nicht schneller vorangegangen, als das bei einer linearen Entwicklung notwendig gewesen wäre (Bundesnetzagentur, 2018). Das Zielerreichungsniveau ist leicht von 42 auf 41 Prozent gesunken.
  • Wenig Fortschritt konnte zuletzt bei der Senkung der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen gemacht werden. Vor vier Jahren war gut die Hälfte der von den zwischen 2010 und 2014 geplanten Einsparungen realisiert. Seitdem ist die Geschwindigkeit des Klimaschutzes zurückgegangen, so dass nur 28 Prozent der Emissionsminderung erreicht wurde, die von 2010 bis 2017 notwendig gewesen wäre, um bei gleicher Geschwindigkeit das Ziel für 2020 zu erreichen.
  • Das Ziel eines verringerten Stromverbrauchs wurde ebenfalls noch stärker verfehlt als zuvor. Lag der Wert 2014 noch bei 63 Punkten und damit ein Drittel unter dem linearen Anpassungspfad, liegt er heute mit 24 Punkten drei Viertel unter dem ursprünglich für heute angestrebten Wert.
  • Der gewählte Indikator der Wirtschaftlichkeit, zu dem es eine explizite Zielbeschreibung gab, die Höhe der EEG-Umlage (Bundesregierung, 2011), hat sich weiter verschlechtert. Die Umlage sollte das Niveau von 3,5 Cent nicht überschreiten – 2017 waren es 6,9 Cent. Das Zielerreichungsniveau ist von 23 auf nur noch 5 Punkte gefallen.  
  • Bei der Wettbewerbsfähigkeit ist als Ziel unterstellt, dass der Strompreisnachteil der deutschen Industrie gegenüber dem europäischen Durchschnitt gegenüber 2010 nicht steigen soll. Dieses Ziel ist in noch weitere Ferne gerückt. 2010 lagen die Mehrkosten für Industrieunternehmen in verschiedenen Größenklassen durchschnittlich bei 12 Prozent, 2014 waren es 25 und 2017 bereits 30 Prozent. Der Zielerreichungsgrad ist aufgrund der mehr als 100-prozentigen Zielverfehlung weiter im negativen Bereich und von -15 auf -53 Punkte gefallen. Liegt nur noch bei 31 Punkten, nachdem es 2014 noch 56 Punkte waren. Die Wettbewerbsnachteile sind somit erneut angestiegen.

Insgesamt ist eine Übererfüllung der Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien zu sehen. Hier ist auch die Ausbaugeschwindigkeit weiter über dem, was mit der Energiewende vorgesehen wurde. Die Senkung der Emissionen, der Netzausbau und die Verbrauchsreduktion kommen hingegen nicht einmal halb so schnell voran, wie zur Zielerreichung für 2020 notwendig. Noch schlechter sieht es bei den Zielen zu Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit aus.

Die letzte Legislaturperiode hat mit der Ausschreibung für erneuerbare Energien wichtige Wettbewerbselemente bei der Förderung erneuerbarer Energien geschaffen. Bei den wichtigsten Zielen konnte insgesamt aber kein messbarer Fortschritt erzielt werden, im Gegenteil hat sich der Rückstand zu den eigenen Zielvorstellungen auf dem Weg der Energiewende weiter erhöht.

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Im Ergebnis zeigt sich ein durchwachsenes Bild der Energiewende. Das angestrebte Zielniveau, gemessen an dem, was für 2017 notwendig war, ist insgesamt nur zu 30 Prozent erreicht worden. Zu Beginn der letzten Legislaturperiode war es mit 48 Prozent noch etwas besser.

Die einzelnen Dimensionen sind dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt:

  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien lag schon 2014 um 20 Prozent über dem für das Jahr angestrebten Niveau. Inzwischen ist das Überschreiten der geplanten Entwicklung auf 34 Prozent angestiegen.
  • Fortschritte konnten bei der Senkung der CO2-Emissionen gemacht werden (Umweltbundesamt, 2018). Vor vier Jahren waren gerade einmal 5 Prozent der bis dahin geplanten Emissionsreduktion in der Stromerzeugung erreicht. Inzwischen liegt das Niveau zwar bei 45 Prozent, damit aber immer noch nicht einmal halb so hoch, wie es heute sein müsste, um bei gleicher Geschwindigkeit das Ziel für 2020 zu erreichen. Ein Teil der Erklärung dieses Rückstands gegenüber den bereits 2010 festgelegten Emissionsminderungszielen in der Stromerzeugung ist neben der nicht eingetretenen deutlichen Senkung des Stromverbrauchs auch der danach beschlossene beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie.
  • Der ohnehin schon verzögerte Netzausbau ist nicht schneller vorangegangen, als das bei einer linearen Entwicklung notwendig gewesen wäre (Bundesnetzagentur, 2018). Das Zielerreichungsniveau ist leicht von 42 auf 41 Prozent gesunken.
  • Das Ziel eines verringerten Stromverbrauchs wurde ebenfalls noch stärker verfehlt als zuvor. Lag der Wert 2014 noch bei 63 Punkten und damit ein Drittel unter dem linearen Anpassungspfad, liegt er heute mit 24 Punkten drei Viertel unter dem ursprünglich für heute angestrebten Wert.
  • Der gewählte Indikator der Wirtschaftlichkeit, zu dem es eine explizite Zielbeschreibung gab, die Höhe der EEG-Umlage (Bundesregierung, 2011), hat sich weiter verschlechtert. Die Umlage sollte das Niveau von 3,5 Cent nicht überschreiten – 2017 waren es 6,9 Cent. Das Zielerreichungsniveau ist von 23 auf nur noch 5 Punkte gefallen.
  • Bei der Wettbewerbsfähigkeit ist als Ziel unterstellt, dass der Strompreisnachteil der deutschen Industrie gegenüber dem europäischen Durchschnitt gegenüber 2010 nicht steigen soll. Dieses Ziel ist in noch weitere Ferne gerückt. 2010 lagen die Mehrkosten für Industrieunternehmen in verschiedenen Größenklassen durchschnittlich bei 12 Prozent, 2014 waren es 25 und 2017 bereits 30 Prozent. Der Zielerreichungsgrad ist aufgrund der mehr als 100-prozentigen Zielverfehlung weiter im negativen Bereich und von -15 auf -53 Punkte gefallen. Liegt nur noch bei 31 Punkten, nachdem es 2014 noch 56 Punkte waren. Die Wettbewerbsnachteile sind somit erneut angestiegen.
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Insgesamt ist eine Übererfüllung der Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien zu sehen. Hier ist auch die Ausbaugeschwindigkeit weiter über dem, was mit der Energiewende vorgesehen wurde. Die Senkung der Emissionen und der Netzausbau kommen hingegen nur halb so schnell voran, wie zur Zielerreichung für 2020 notwendig. Noch schlechter sieht es beim Stromverbrauch sowie den Zielen zu Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit aus.

Die letzte Legislaturperiode hat mit der Ausschreibung für erneuerbare Energien wichtige Wettbewerbselemente bei der Förderung erneuerbarer Energien geschaffen. Bei den wichtigsten Zielen konnte insgesamt aber kein messbarer Fortschritt erzielt werden, im Gegenteil hat sich der Rückstand zu den eigenen Zielvorstellungen auf dem Weg der Energiewende weiter erhöht.

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Zwischenbilanz zur Energiewende
Hubertus Bardt IW-Kurzbericht Nr. 41 2. Juli 2018

Hubertus Bardt: Die Energiewende – eine Zwischenbilanz der Legislaturperiode 2014-2017

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