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Institut der deutschen Wirtschaft IW-Policy Paper Nr. 5 26. Februar 2018 Fiskalische Effekte des Koalitionsvertrags 2018

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bleibt hinter dem zurück, was zur langfristigen Wohlstandssicherung nötig wäre. Zwar werden beim Thema Bildung und Betreuung zukunftsgerichtete Maßnahmen beschlossen. Im Hinblick auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und auf strukturelle technische und demografische Herausforderungen werden aber falsche Weichstellungen vorgenommen.

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Fiskalische Effekte des Koalitionsvertrags 2018
Institut der deutschen Wirtschaft IW-Policy Paper Nr. 5 26. Februar 2018

Fiskalische Effekte des Koalitionsvertrags 2018

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Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bleibt hinter dem zurück, was zur langfristigen Wohlstandssicherung nötig wäre. Zwar werden beim Thema Bildung und Betreuung zukunftsgerichtete Maßnahmen beschlossen. Im Hinblick auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und auf strukturelle technische und demografische Herausforderungen werden aber falsche Weichstellungen vorgenommen.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 bleibt hinter dem zurück, was zur langfristigen Wohlstandssicherung nötig wäre und möglich ist. Zwar werden wichtige zukunftsgerichtete Maßnahmen im Bildungs- und Betreuungsbereich beschlossen, die Position insbesondere arbeitender Familien mit Kindern wird durch eine Reihe von Maßnahmen gestärkt, eine flächendeckende digitale Infrastruktur soll bis 2025 verbindlich erreicht werden.

Hingegen werden in zentralen Punkten bei Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Vorsorge für die strukturellen technischen und demografischen Herausforderungen falsche Weichenstellungen in der Rentenpolitik, Steuerpolitik und im Befristungsrecht vorgenommen, die per saldo Beschäftigung in Deutschland verteuern und erschweren werden. Insgesamt atmet der Vertrag eher einen Geist der Mikrosteuerung von Gesellschaft und Wirtschaft statt den eines vom Langfristdenken geprägten beherzten Modernisierungskurses.

Mit einem Gesamtvolumen von Mehrausgaben und Mindereinnahmen in Höhe von rund 91,5 Mrd. Euro verbleibt für Bund, Länder und Sozialversicherungen unter Berücksichtigung von Mehreinnahmen ein Finanzierungsbedarf von 88,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen mögliche Kosten, wenn die Finanzierung des Breitbandausbaus und des Digitalpakts Schulen durch die Versteigerung der 5G-Lizenzen nicht gedeckt werden kann. Allein für diese beiden Posten sind gut 15 Mrd. Euro angesetzt, teilweise erst für die nächste Legislaturperiode.

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Selbst bei vorsichtigen Annahmen liegen die nicht durch Mehreinnahmen gedeckten Finanzierungswünsche des Koalitionsvertrags allein für den Bund mit 65,9 Mrd. Euro deutlich über dem Tableau der prioritären Maßnahmen in Höhe von 46 Mrd. Euro. Der Koalitionsvertrag bedeutet damit für den Bund bis 2021 eine strukturelle Unterdeckung des Haushalts in Höhe von mindestens 20 Mrd. Euro. Der zeitliche Verlauf der Ausgaben deutet darauf hin, dass die Ausgaben verstärkt in den Jahren 2020 und 2021 anfallen werden, vor allem für den Abbau des Solidaritätszuschlags, die Erhöhung des Kindergelds, den Kita-Ausbau, die Maßnahmen im Bereich des Wohnungsbaus und der Verkehrsinvestitionen. Damit wird ein Ausgabenüberhang zum Ende der Legislaturperiode aufgebaut, sodass im Jahr 2021 der Haushaltsspielraum aufgebraucht und ein Defizit aufgelaufen sein wird. Die Folgewirkungen der Beschlüsse für die Sozialversicherungen sind dabei noch nicht berücksichtigt. Im Jahr 2021 könnten die Ausgaben allein des Bundes aber schon um rund 37 Mrd. Euro über den Einnahmen liegen.

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