Wöchentliche Arbeitszeiten von 60 oder 70 Stunden waren Ende des 19. Jahrhunderts keine Seltenheit. Im Jahr 1891 wurde die Sechstagewoche für Arbeiter Gesetz. Mittlerweile gilt eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Sie kann jedoch in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Anschluss ein Arbeitszeitausgleich stattfindet.
Produktivität und Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich
Gutachten im Auftrag von Gesamtmetall – Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Wöchentliche Arbeitszeiten von 60 oder 70 Stunden waren Ende des 19. Jahrhunderts keine Seltenheit. Im Jahr 1891 wurde die Sechstagewoche für Arbeiter Gesetz. Mittlerweile gilt eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Sie kann jedoch in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Anschluss ein Arbeitszeitausgleich stattfindet.
Die vergangenen Arbeitszeitreduzierungen konnten nur durch erhebliche Produktivitätssteigerungen finanziert werden. In den 1970er Jahren wuchs beispielsweise die Produktivität in weit entwickelten Volkswirtschaften jährlich um mehr als drei Prozent (Grömling, 2022). Seit 1990 hat sich die Produktivitätsentwicklung in Deutschland aber auch in anderen Industrieländern erheblich verlangsamt. Von 2011 bis 2021 wuchs beispielsweise die Produktivität je Erwerbstätigenstunde in der deutschen Metall- und Elektro-Industrie (Gesamtwirtschaft) noch um 0,39 Prozent (0,93 Prozent) jährlich.
Heute stößt eine Reduzierung der Arbeitstage von fünf auf vier Tage bei vollem Lohnausgleich hierzulande auf großes Interesse. Für eine Arbeitszeitreduzierung bei entsprechend angepassten Löhnen, wie es das Arbeitsrecht derzeit in Deutschland bereits zulässt, ist die Zustimmung erheblich kleiner. Es scheint illusorisch, den vollen Lohnausgleich für die Arbeitszeitreduzierung durch zeitnahe Produktivitätsfortschritte zu realisieren. Eine naive Fortschreibung der Produktivitätsentwicklung der letzten zehn Jahre zeigt, wie fern eine Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich ist: In der deutschen Metall- und Elektro-Industrie (deutschen Gesamt-wirtschaft) wäre erst im Jahr 2045 (2048) das benötigte Produktivitätswachstum von 9,4 Prozent (25 Prozent) erreicht, das eine Arbeitszeitverkürzung im Umfang von drei (acht) Stunden bzw. 8,6 Prozent (20 Prozent) refinanzieren würde. Und dies gilt auch nur für den Fall, dass der gesamte Produktivitätsfortschritt für die Arbeitszeitverkürzung verwendet würde.
Zuletzt wurde weltweit in einigen Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Verwaltungen die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich eingeführt. Haraldsson und Kellam (2021), Schor et al. (2022), sowie Lewis et al. (2023) begleiteten in drei voneinander unabhängigen Experimenten die freiwillig beteiligten Unternehmen und Beschäftigten bei der (teils temporären) Einführung einer Viertagewoche. Die qualitativen Erkennt-nisse sind jedoch nicht übertragbar auf ganze Wirtschaftszweige oder Volkswirtschaften. Es lassen sich auch keine Aussagen über die Produktivitäts- oder Wertschöpfungsentwicklung der Beteiligten ableiten, da diese Indikatoren erst gar nicht quantifiziert wurden. Weil der Vergleich zu Unternehmen fehlt, die keine Viertage-woche bei vollem Lohnausgleich einführten, können zudem keinerlei Aussagen über Ursache und Wirkung getroffen werden.
Produktivität und Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich
Gutachten im Auftrag von Gesamtmetall – Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie
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