Das Betriebsverfassungsgesetz ist eine der tragenden Säulen der Arbeitsmarktordnung in Deutschland, mit dem das Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen geregelt werden.

Stellungnahme für den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages: Befunde zu Betriebsräten und Betriebsratswahlen
IW-Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Das Betriebsverfassungsgesetz ist eine der tragenden Säulen der Arbeitsmarktordnung in Deutschland, mit dem das Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen geregelt werden.
Betriebliche Mitbestimmung wird hierzulande in der Regel mit der Interessenvertretung der Beschäftigten auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes gleichgesetzt. Die Bildung eines Betriebsrates ist ein gesetzlich abgesichertes Recht für Beschäftigte in Betrieben mit fünf und mehr Arbeitnehmern. Es bedarf folglich keiner Übereinkunft mit dem Arbeitgeber. Dass in den meisten Betrieben oder Unternehmen kein Betriebsrat besteht, ist darauf zurückzuführen, dass die Wahl eines Betriebsrates die Initiative der Beschäftigten voraussetzt. Im Jahr 2016 waren rund sechzig Prozent aller Beschäftigten in Betrieben tätig, in denen es eine Form von Mitarbeitervertretung gibt. Es liegen bisher keine empirischen Erkenntnisse vor, dass von der bisherigen Ausgestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes bremsende Effekte auf die Initiative von Beschäftigten ausgehen, einen Betriebsrat zu gründen.

Hans-Peter Klös / Oliver Stettes: Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen – Stellungnahme für den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
IW-Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE im BT-Ausschuss Arbeit und Soziales: Zukunft, mitbestimmt
Die in den Anträgen 20/5587, 20/5405 und 20/5406 geforderten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes sind empirisch nicht fundiert und können auch mit Blick auf grundsätzliche ökonomische Überlegungen nicht überzeugen.
IW
Ergebnisorientierte Führung vor und nach der Covid-19-Krise
Ergebnisorientiertes Führen wird relevanter. Der Anteil der Unternehmen, in denen Führungskräfte sensibilisiert werden, ergebnisorientiert zu führen, ist zwischen 2018 und 2023 um 6 Prozentpunkte auf 69 Prozent angestiegen. Ein ergebnisorientierter ...
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