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Christian Kestermann / Hagen Lesch / Oliver Stettes IW-Trends Nr. 4 5. Februar 2019 Betriebsratswahlen 2018: Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung

Betriebsräte haben traditionell einen starken Rückhalt in ihren Belegschaften. Dies zeigt die Wahlbeteiligung in den Betriebsratswahlen 2018, die das Institut der deutschen Wirtschaft auf Basis einer Unternehmensbefragung ermittelt hat.

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Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung
Christian Kestermann / Hagen Lesch / Oliver Stettes IW-Trends Nr. 4 5. Februar 2019

Betriebsratswahlen 2018: Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Betriebsräte haben traditionell einen starken Rückhalt in ihren Belegschaften. Dies zeigt die Wahlbeteiligung in den Betriebsratswahlen 2018, die das Institut der deutschen Wirtschaft auf Basis einer Unternehmensbefragung ermittelt hat.

Dort wo ein Betriebsrat gewählt wurde, gingen drei Viertel der wahlberechtigten Beschäftigten an die Urne. In kleinen und mittleren Betrieben lag die Wahlbeteiligung sogar noch höher. Der Anteil der Frauen unter den Mandatsträgern entspricht mit 26 Prozent zwar dem Anteil der weiblichen Wahlberechtigten. Allerdings liegt der Vorsitz über das Mitbestimmungsgremium mit 18 Prozent relativ selten in der Hand einer Frau und in rund einem Fünftel der Unternehmen sind Frauen im Betriebsrat deutlich unterrepräsentiert. Dies könnte ähnlich wie bei Führungspositionen auf eine unterproportionale Quote von Bewerberinnen zurückzuführen sein. Die Mehrheit der Betriebsräte ist gewerkschaftlich organisiert. Traditionell sind Betriebsräte im Produzierenden Gewerbe eine Hochburg der Gewerkschaften. Gleiches gilt auch für den Betriebsratsvorsitz, den – gemessen am Organisationsgrad des Betriebsrats – überproportional häufig ein Gewerkschaftsmitglied einnimmt. Vielerorts weicht die Anzahl der vollumfänglichen Freistellungen von den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes nach oben oder unten ab. Dies deutet auf ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen den Geschäftsführungen und ihren Belegschaften hin. Allerdings zeigen vertiefende Analysen, dass gewerkschaftlich stark organisierte Betriebsräte deutlich seltener auf vollumfängliche Freistellungen verzichten als Gremien, in denen weniger Mandate auf Gewerkschaftsmitglieder entfallen.

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