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Reinhard Bispinck / Heiner Dribbusch / Christian Kestermann / Hagen Lesch / Malte Lübker / Helena Schneider /Christoph Schröder / Thorsten Schulten / Sandra Vogel Gutachten 14. Dezember 2020 Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Projektes „Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns“ wird die Tarifentwicklung in insgesamt neun Branchen untersucht.

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Gutachten
Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
Reinhard Bispinck / Heiner Dribbusch / Christian Kestermann / Hagen Lesch / Malte Lübker / Helena Schneider /Christoph Schröder / Thorsten Schulten / Sandra Vogel Gutachten 14. Dezember 2020

Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns

Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Projektes „Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns“ wird die Tarifentwicklung in insgesamt neun Branchen untersucht.

Hierzu gehören die Landwirtschaft, die Fleischverarbeitung, das Bäckerhandwerk, der Einzelhandel, die Post-, Kurier- und Expressdienste, Gastronomie und Beherbergung, die Privaten Wach- und Sicherheitsdienste, die Systemgastronomie sowie das Friseurhandwerk. Hierbei handelt es sich allesamt um Branchen, die eher im Niedriglohnsektor angesiedelt sind. Im Kern geht es bei dem Forschungsprojekt um die Frage ob, und wenn ja, welchen Einfluss die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Tarifpolitik in den genannten Branchen hat. Hierbei werden sowohl mögliche Veränderungen des Tarifvertragssystems als auch die Entwicklung der Tariflohnerhöhungen und Tariflohnstruktur analysiert. Methodisch beruht die Untersuchung dabei auf einem Mix von quantitativen und qualitativen Methoden, der vor allem drei Aspekte umfasst: Quantitative Analyse der Tarifverträge und der dazu gehörenden Entgelttabellen, leitfadengestützte Experteninterviews mit Vertretern der Dachverbände der jeweiligen Tarifparteien sowie Gruppeninterviews mit Mitgliedern der Tarifkommissionen in einzelnen Tarifgebieten. Durch die verschiedenen Methoden wird im Hinblick auf die Tarifentwicklung sowohl die objektive Faktenlage als auch die subjektive Wahrnehmung und Interpretation durch Tarifvertragsparteien erfasst. Auf diese Weise entsteht ein vielschichtiges und differenziertes Bild, das sehr genau ermöglicht, die verschiedenen Einflusskanäle des Mindestlohns auf die Tarifpolitik zu identifizieren. Auf die Bereitschaft, Tarifverhandlungen zu führen, hat sich der Mindestlohn kaum ausgewirkt. Unbeeinflusst blieb auch die Tarifbindung. Die Tarifentgelte sind hingegen im unteren Bereich der Tariftabellen oft stark beeinflusst worden und haben je nach Branchen entweder zu einer Stauchung der Lohnstruktur geführt oder dazu beigetragen, dass mehr oder weniger das gesamte Lohngitter nach oben geschoben wurde.

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Reinhard Bispinck / Heiner Dribbusch / Christian Kestermann / Hagen Lesch / Malte Lübker / Helena Schneider /Christoph Schröder / Thorsten Schulten / Sandra Vogel Gutachten 14. Dezember 2020

Reinhard Bispinck / Heiner Dribbusch / Christian Kestermann / Hagen Lesch / Malte Lübker / Helena Schneider /Christoph Schröder / Thorsten Schulten / Sandra Vogel: Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns

Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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