Während Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen festlegen, wirken die Betriebsräte bei der innerbetrieblichen Willens- und Entscheidungsbildung mit. Der Strukturwandel und die dadurch ausgelöste Dezentralisierung der Tarifpolitik fordern dieses duale System der Interessenvertretung ebenso heraus wie Managementpraktiken aus dem angelsächsischen Raum, bei denen die Belegschaft direkt an Unternehmensentscheidungen beteiligt wird, um deren Arbeitsmotivation zu steigern. Untersucht wird, welche Veränderungen bereits stattgefunden haben und wie sich dadurch die Balance zwischen den einzelnen Ebenen der Arbeitsbeziehungen – der individuellen, der betrieblichen und der überbetrieblichen Ebene – verändert.
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