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Hubertus Bardt im Wirtschaftsdienst Externe Veröffentlichung 12. September 2022 Gaspreisumlage: Zu viele Ziele

Die weitgehende (und möglicherweise vollständige) Reduktion der Gaseinfuhren aus Russland führt zu bisher unvorstellbaren Kostensteigerungen für Gas und Strom. Auch ohne Gasmangellage wird die Weitergabe der hohen Marktpreise für viele Verbrauchende ein kaum zu bewältigendes Problem.

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Die weitgehende (und möglicherweise vollständige) Reduktion der Gaseinfuhren aus Russland führt zu bisher unvorstellbaren Kostensteigerungen für Gas und Strom. Auch ohne Gasmangellage wird die Weitergabe der hohen Marktpreise für viele Verbrauchende ein kaum zu bewältigendes Problem.

Mit der Gaspreisumlage werden die Preise unabhängig von den eigentlichen Tarifen der Versorger angehoben. Haushalte bekommen zugleich mit der Mehrwertsteuersenkung eine Preissenkung. Industrieverbrauchende profitieren davon nicht, hier bleibt die Mehrbelastung und die Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen. Die Kombination aus Umlage und Mehrwertsteuersenkung kann aus vielen Gründen kritisiert werden. Aber auch ohne die zweifelhafte Kompensation bringt die Umlage inhärente Probleme mit sich. Die Gaspreisumlage verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen sollen die Importierenden stabilisiert werden, die das ausbleibende Gas aus Russland kurzfristig durch Nachkäufe am Spotmarkt ausgleichen müssen, aber aufgrund fest vereinbarter Absatzpreise die Mehrkosten nicht 
weiterleiten können. Bei einem Ausfall der Importierenden wäre die Gasversorgung bedroht. Zum anderen soll das neue Gaspreisniveau schneller in den Endverbraucherpreisen ankommen, sodass die Konsumierenden einen Anreiz haben, den Gasverbrauch zu reduzieren und einen Beitrag zur Minderung der drohenden Knappheiten zu leisten.

Beide Ziele scheinen zunächst gut kombinierbar, aus ihnen 
folgen jedoch unterschiedliche Ableitungen. Wenn die Umlage zur Stützung einzelner Unternehmen und Stabilisierung des Gas- und Energieversorgungssystems gedacht ist, müssten die Rettungskosten gesamtgesellschaftlich und damit aus dem Steueraufkommen getragen werden. Wenn es hingegen darum geht, die höheren Einkaufspreise schneller an die Kundschaft weiterzugeben, stellt sich die Frage, wie die Umlage sich zu den ohnehin anstehenden Erhöhungen der Endverbraucherpreise verhält. Kundschaft, die bereits die höheren Preise zahlt (als Neukundschaft mit bereits erfolgten Preiserhöhungen oder am Spotmarkt), erhält bereits das aktuelle Knappheitspreissignal und muss darüber hinaus die Umlage tragen. Andere zahlen dafür entsprechend weniger. Die Umlage nimmt darauf jedoch keine Rücksicht. 
Sie gibt weder systematisch die erhöhten Preise weiter, noch verteilt sie die Kosten der Stabilisierung der Energieversorgung auf die Gesamtheit der Steuerzahlenden.

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