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Dominik H. Enste / Michael Hüther / Marie Möller Gutachten 28. April 2015 Eine ordnungspolitische Analyse des Koalitionsvertrags Deutschlands Zukunft gestalten
Gutachten
Eine ordnungspolitische Analyse des Koalitionsvertrags Deutschlands Zukunft gestalten
Dominik H. Enste / Michael Hüther / Marie Möller Gutachten 28. April 2015

Eine ordnungspolitische Analyse des Koalitionsvertrags Deutschlands Zukunft gestalten

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Deutschlands Zukunft gestalten. Dies ist der Titel des Koalitionsvertrages und damit das gemeinsame Ziel der jetzigen Regierungsparteien. Dieser Leitgedanke ist wie auch bei der letzten Großen Koalition (2005-2009) sehr allgemein. Damals hieß es Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Die schwarz-gelbe Koalition, die von 2009 bis 2013 regierte, wurde mit Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. – so der Titel des Koalitionsvertrages – dagegen etwas konkreter. Um Deutschlands Zukunft zu gestalten, sollen in den nächsten Jahren gute Entwicklungen fortgeführt und Missstände überwunden werden. Ziel dabei ist, dass Deutschland in vier Jahren noch besser da steht als heute (Koalitionsvertrag, S. 7 f.). Fraglich ist, ob die Große Koalition den Titel ihres Vertrages wird einlösen können und ob es ihr gelingt, Antworten auf die bedeutenden Fragen der heutigen Zeit zu geben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte in Ihrer Regierungserklärung am 29. Januar 2014: „Eine Politik, die nicht den Staat, nicht Verbände, nicht Partikularinteressen, sondern den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt, eine solche Politik kann die Grundlagen für ein gutes Leben in Deutschland und Europa schaffen“ (Merkel, 2014). Auch vor diesem Hintergrund soll die bisherige Regierungsarbeit der Großen Koalition beurteilt werden. Die Bewertung der einzelnen Maßnahmen erfolgt anhand der ordnungspolitischen Prinzipien nach Walter Eucken. Welche der Eucken‘schen Prinzipien werden durch eine Maßnahme gestärkt, welche verletzt? An den Maßnahmen der Großen Koalition zeigt sich deutlich, dass Prozesspolitik – also eine Politik, die direkt in den Wirtschaftsprozess eingreift – häufig Sonderinteressen im Blick hat, während gute Ordnungspolitik dem Gemeinwohl dient. Zusätzlich soll hier betrachtet werden, ob mit der jeweiligen Maßnahme das Ziel erreicht werden kann, welches verfolgt wird, und, ob die Maßnahme politisch wie ökonomisch umsetzbar ist.

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