Die Personalzusatzkostenquote des westdeutschen Produzierenden Gewerbes belief sich im Jahr 2005 nach einer neuen Systematik des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln auf 71,4 Prozent. Das sind 5,6 Prozentpunkte weniger als auf Basis der früheren Abgrenzung. Das neue Gliederungskonzept der Arbeitskosten zählt abweichend von der amtlichen Abgrenzung die erfolgs- und leistungsabhängigen Sonderzahlungen zum Direktentgelt statt zu den Personalzusatzkosten. Damit sollen moderne Vergütungssysteme adäquat berücksichtigt werden. Gegenüber dem Vorjahr haben vor allem die gesunkenen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, der zurückgegangene Krankenstand und die abnehmende Bedeutung fest vereinbarter Sonderzahlungen die Zusatzkostenquote vermindert. Dennoch erreichten die Aufwendungen für die Personalzusatzkosten je Arbeitnehmer im Jahr 2005 mit 21.960 Euro ein neues Rekordniveau. In der ostdeutschen Industrie lagen sie mit 13.530 Euro um fast 40 Prozent unter dem westdeutschen Niveau. Mit nunmehr 62,6 Prozent liegt die ostdeutsche Personalzusatzkostenquote wegen der dort geringeren Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und der wesentlich niedrigeren Sonderzahlungen nach wie vor deutlich unter der westdeutschen Quote. Im gesamtdeutschen Dienstleistungsgewerbe weisen die Zusatzkosten enorme Unterschiede auf: Sie belaufen sich auf 13.630 Euro im Einzelhandel bis hin zu 33.190 Euro im Versicherungsgewerbe.
Personalzusatzkosten in der deutschen Wirtschaft
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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