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Christoph Schröder / Paula Hellmich IW-Kurzbericht Nr. 89 20. Dezember 2017 Mindestlohn staucht Lohnstruktur im Osten

Die Einführung des Mindestlohns hat vor allem in Ostdeutschland auch die Lohnverteilung beeinflusst. Im Vergleich zum Jahresende 2014 sind dort die Verdienste der Ungelernten deutlich stärker gestiegen als bei höher qualifizierten Arbeitnehmern. Auch die Verdienstunterschiede zwischen den Branchen haben sich in den ostdeutschen Ländern verringert. Die gesamtdeutsche Betrachtung zeigt nur geringe Effekte.

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Mindestlohn staucht Lohnstruktur im Osten
Christoph Schröder / Paula Hellmich IW-Kurzbericht Nr. 89 20. Dezember 2017

Mindestlohn staucht Lohnstruktur im Osten

IW-Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Einführung des Mindestlohns hat vor allem in Ostdeutschland auch die Lohnverteilung beeinflusst. Im Vergleich zum Jahresende 2014 sind dort die Verdienste der Ungelernten deutlich stärker gestiegen als bei höher qualifizierten Arbeitnehmern. Auch die Verdienstunterschiede zwischen den Branchen haben sich in den ostdeutschen Ländern verringert. Die gesamtdeutsche Betrachtung zeigt nur geringe Effekte.

Hartnäckig hält sich in den Medien das Narrativ, wonach die Schere zwischen niedrigen und hohen Löhnen immer weiter auseinanderginge und erst die Einführung des Mindestlohns Verbesserungen gebracht habe. Mehrere Studien zeigen indes, dass die Ungleichheit der Stundenverdienste bereits seit etwa Anfang des Jahrzehnts nicht mehr zunimmt (Brenke/Kritikos, 2017; Möller 2016).

Der Mindestlohn sorgt unmittelbar für eine Stauchung der Lohnverteilung. Diese Stauchung kann sich aber (wieder) auflösen, wenn beispielsweise die Löhne der etwas besser Qualifizierten angehoben werden, um den alten Verdienstabstand wiederherzustellen.
Die Auswertung der Verdienststrukturerhebung durch das Statistische Bundesamt zeigt, dass im Jahr 2014 fast 4 Millionen Beschäftigte weniger als 8,50 Euro die Stunde verdienten. 2015 erhielten nur noch 1 Million Beschäftigte nicht den Mindestlohn und 1,9 Millionen lagen mit ihrem Stundenlohn (auf 10 Cent gerundet) bei 8,50 Euro. Die Zahl der Arbeitnehmer mit Mindestlohn verringerte sich bis 2016 leicht auf knapp 1,8 Millionen. Noch 750.000 Beschäftigte erhielten weniger als 8,50 Euro. In dieser Zahl sind beispielsweise auch Übergangsregelungen enthalten (Bispinck/WSI-Tarifarchiv, 2017). Berücksichtigt man dies, sinkt die Zahl der Jobs unterhalb des Mindestlohns auf 650.000. Auch dieser Wert ist, beispielsweise aufgrund von Unschärfen bei der Arbeitszeiterfassung, mit Vorsicht zu interpretieren, bedeutet also nicht zwangsläufig eine Missachtung des Mindestlohngesetzes (Frentzen/Günther, 2017b).

Zu deutlich höheren Werten kommt eine Auswertung auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und damit aus Perspektive der Beschäftigten. Danach erhielten im ersten Halbjahr 2016 noch 1,8 Millionen Beschäftigte als vertraglichen Stundenlohn weniger als 8,50 Euro, darunter 1 Million weniger als 90 Prozent des Mindestlohns (Burauel et al., 2017).

In einer Untersuchung der Verdiensterhebung 2015 zeigte sich, dass sich die Lohnverteilung oberhalb eines Stundenlohns von 10 Euro nicht geändert hat, darunter aber gestaucht wurde (Frentzen/Günther, 2017a). Die direkten und indirekten Auswirkungen des Mindestlohns zeigten sich also nur bis zu diesem Wert.

Es stellt sich die Frage, welchen Einfluss dies auf die Lohnunterschiede zwischen den verschiedenen Branchen hat und ob sich die Abstände zwischen un- oder angelernten Beschäftigten und Facharbeitern verringert haben.

Die aktuellsten Daten liefert die vierteljährliche laufende Verdiensterhebung. Betrachtet werden hier die Vollzeitbeschäftigten. Es zeigt sich, dass vom 4. Quartal 2014 zum 1. Quartal 2015 die Verdienste der Ungelernten um 0,7 Prozent gestiegen sind, während sie bei den leitenden Angestellten und bei herausgehobenen Fachkräften leicht zurückgingen. Diese leichte Lohnstauchung nach Leistungsgruppen hat sich inzwischen aber wieder ausgeglichen. Denn vom letzten Quartal 2014 bis zum 2. Quartal 2017 sind die Verdienste in den unteren Leistungsgruppen nicht schneller gestiegen als in den oberen (Tabelle). Hier haben sich die gestiegene Lohndifferenzierung im Produzierenden Gewerbe – Ungelernte verdienten hier bereits Ende 2014 im Schnitt über 14 Euro –, und die Lohnstauchung im Dienstleistungsbereich ausgeglichen. Dort verdienten die Ungelernten Ende 2014 im Mittel nur 10,79 Euro, darunter in vielen Einzelbranchen weniger als 10 Euro.

Stärker fielen die Auswirkungen der Mindestlohneinführung in den neuen Bundesländern aus – ein Befund, der zu dem im Osten deutlich niedrigeren Verdienstniveau passt. Dort stiegen die Verdienste der Ungelernten unmittelbar nach der Mindestlohneinführung um 5,7 Prozent gegenüber dem letzten Quartal 2014 an. Das ist im Vergleich zu dem durchschnittlichen Verdienstanstieg von 2,5 Prozent ein deutlicher Sprung nach oben. Diese Stauchung hat sich im Osten bisher nicht zurückgebildet. Von Ende 2014 bis Mitte 2017 sind die Stundenverdienste der Ungelernten im Osten um über 13 Prozent gestiegen, während sie im Durchschnitt nur um knapp 9 Prozent zulegten. Wie bei der gesamtdeutschen Betrachtung zeigt sich im Produzierenden Gewerbe keine Lohnstauchung.

Zwischen den Branchen hat sich die Lohnspanne etwas verringert: Von den zehn Branchen, die Ende 2014 den niedrigsten Durchschnittslohn gezahlt haben, sind in neun Branchen die Verdienste bis zum 2. Quartal 2017 überdurchschnittlich stark gestiegen. Unmittelbar nach Mindestlohneinführung traf dies erst auf sechs von zehn Branchen zu. Umgekehrt war bei den Hochlohnbranchen keine ausgeprägte Lohnzurückhaltung festzustellen. Noch ausgeprägter war der Zusammenhang zwischen Niveau und Dynamik der Verdienste in Ostdeutschland. In den zehn Branchen mit den niedrigsten Durchschnittslöhnen stiegen in allen Fällen die Verdienste überdurchschnittlich, während in den zehn bestbezahlten Wirtschaftszweigen die Verdienstanstiege unterdurchschnittlich ausfielen.

Insgesamt zeigen die Daten der Verdienststatistik für Deutschland keine starken Effekte auf die Verteilung der Stundenverdienste. Allerdings wurden in der Auswertung nach Leistungsgruppen nur Vollzeitbeschäftigte in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten erfasst – also eine Gruppe die vom Mindestlohn nur unterdurchschnittlich stark betroffen ist. Gleichwohl zeigt sich in einigen ausgewählten Branchen mit niedrigem Verdienstniveau eine Stauchung der (tariflichen) Lohnverteilung und dürfte dort zu komplizierteren Tarifverhandlungen führen (Lesch, 2017).

Betrachtet man Ostdeutschland, zeigt sich eine deutliche und anhaltende Lohnstauchung nach Einführung des Mindestlohns auch bei Vollzeitbeschäftigten, die vermutlich auf das dort deutlich niedrigere Verdienstniveau zurückzuführen ist. Die Stundenverdienste der Ungelernten lagen Mitte 2017 in den ostdeutschen Ländern nur noch um 24 Prozent unter denen der Fachkräfte. Damit hat sich der Abstand gegenüber Ende 2014 nicht nur um 3 Prozentpunkte verkleinert, sondern auch noch weiter vom bundesweiten Durchschnitt entfernt, der seit Ende 2014 konstant 30 Prozent beträgt. Es stellt sich daher die Frage, ob der im Osten vergleichsweise geringe Verdienstabstand von den qualifizierteren Mitarbeitern auf Dauer akzeptiert wird oder zu höheren Lohnforderungen führt, die auch die Beschäftigung gefährden könnten. Überdies besteht die Gefahr, dass sich durch eine gesunkene Bildungsrendite die Ausbildungsanreize verringern.

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