Vor mehr als fünfzehn Jahren richtete die Bundesregierung die Familienpolitik neu aus. Dafür war der Dreiklang von Zeit, Geld und Infrastruktur leitend. Der Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Einführung des Elterngeldes gelten heute als wegweisende und besonders wirksame Instrumente. Hinzu kamen Anreize und Unterstützungen für eine familienbewusste Arbeitswelt.
Das Elterngeld: Ziele, Wirkungen und Perspektiven
Kurzpapier in Zusammenarbeit mit der Prognos AG
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Vor mehr als fünfzehn Jahren richtete die Bundesregierung die Familienpolitik neu aus. Dafür war der Dreiklang von Zeit, Geld und Infrastruktur leitend. Der Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Einführung des Elterngeldes gelten heute als wegweisende und besonders wirksame Instrumente. Hinzu kamen Anreize und Unterstützungen für eine familienbewusste Arbeitswelt.
Das Elterngeld hat am 1. Januar 2007 das bis dahin bestehende Erziehungsgeld abgelöst. Damit ging eine konzeptionelle Wende einher. Das Erziehungsgeld hatte den Charakter einer sozial- oder familienpolitischen Transferleistung: Es belief sich monatlich auf maximal 300 Euro und wurde einkommensabhängig gezahlt. Im Gegensatz dazu wird das Elterngeld als Lohnersatzleistung gezahlt. Aktuell beläuft sich das Elterngeld in der Regel auf 65 Prozent des Netto-Einkommens, das vor der Geburt erzielt wurde. Die Lohnersatzrate bei geringen Einkommen fällt höher aus. Sie steigt schrittweise auf bis zu 100 Prozent an. Je nach Einkommen liegt das Elterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
Das Elterngeld zielt auf eine wirtschaftliche Absicherung der Familien und hat darüber hinaus eine gleichstellungspolitische Komponente:
- Es soll Eltern, die im ersten Lebensjahr ihr Kind selbst betreuen, bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage finanziell unterstützen und ihnen einen Schonraum bieten.
- Daneben zielt das Elterngeld aus Sicht der Gleichstellung von Frauen und Männern auf die Teilhabe an Beruf und Familie beider Elternteile ab. Das bedeutet, dass Frauen die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit erleichtert und somit die Müttererwerbstätigkeit erhöht wird. Darüber hinaus soll es Männern mehr Möglichkeiten aktiver Vaterschaft eröffnen, da die maximal 14 Monate Bezugsdauer flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden können (Bundestags- Drucksache 16/1889: 2). Insbesondere die Regelung des Mindestbezuges von zwei Partnermonaten setzt einen Anreiz für die Elternzeitbeteiligung beider Elternteile, deren Intention es ist, „die einseitige Zuweisung der Betreuungsarbeit an die Frauen mit den diskriminierenden Folgen auf dem Arbeitsmarkt aufzubrechen“ (Birk 2007: 8).
In Weiterentwicklung der Regelungen zum beschriebenen „Basiselterngeld“ von 2007 wurden 2015 das „Elterngeld Plus“ sowie ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Das Elterngeld Plus kann doppelt so lang wie das Basiselterngeld bezogen werden. Wenn nach der Geburt nicht gearbeitet wird, ist es halb so hoch wie das Basiselterngeld. Das Elterngeld Plus lohnt sich besonders bei einer Teilzeitbeschäftigung. Mit dem Partnerschaftsbonus können Eltern 2,3 oder 4 zusätzliche ElterngeldPlus Monate bekommen, wenn sie parallel mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Er ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus setzen an den Zielsetzungen des Basiselterngeldes an. Diese Gestaltungskomponenten des Elterngeldes sollen zudem eine frühere Rückkehr zur Erwerbstätigkeit beider Partner in Teilzeit lohnender machen und so die gemeinsame Fürsorge für das neugeborene Kind erleichtern (Bundestags-Drucksache 18/2583: 2)
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