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IW-Report Nr. 9 9. März 2026 Andrea Hammermann / Oliver Stettes Vertrauensarbeitszeit und Qualität der Arbeit

Im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode sehen CDU, CSU und SPD vor, die Arbeitszeiterfassung unbürokratisch zu regeln und Vertrauensarbeitszeiten im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiterhin ohne Zeiterfassung zu ermöglichen.

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Vertrauensarbeitszeit und Qualität der Arbeit
IW-Report Nr. 9 9. März 2026 Andrea Hammermann / Oliver Stettes

Vertrauensarbeitszeit und Qualität der Arbeit

Andrea Hammermann / Oliver Stettes Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode sehen CDU, CSU und SPD vor, die Arbeitszeiterfassung unbürokratisch zu regeln und Vertrauensarbeitszeiten im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiterhin ohne Zeiterfassung zu ermöglichen.

Ein Versprechen, welches Befürworter von verschärften Aufzeichnungspflichten mit dem Verweis auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz kritisch sehen. Eine faktische Abschaffung von Vertrauensarbeitszeiten würde in Deutschland jedoch bestehende Gestaltungsspielräume vieler Beschäftigten einschränken, bei denen keine gesundheitlichen oder arbeitsschutzrelevanten Risiken bestehen.

In Deutschland ist die Vertrauensarbeitszeit ein weit verbreitetes Arbeitszeitmodell, mit dem der Arbeitgeber den Beschäftigten ein erhebliches Maß an Handlungsspielräumen in der Arbeitszeitgestaltung einräumt. Rund jede beziehungsweise jeder fünfte Beschäftigte arbeitet in einem Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgeber auf die Festlegung der Lage der Arbeitszeit und eine betriebliche Zeiterfassung verzichtet und die Beschäftigten selbst große Handlungsspielräume bezüglich des Beginns und Ende ihrer Arbeitszeiten haben. Zur Messung der Vertrauensarbeitszeit wird die Arbeitszeiterhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Wellen 2019, 2021 und 2023) verwendet. Hochqualifizierte Experten und Spezialisten arbeiten besonders häufig in Vertrauensarbeitszeitmodellen. Im Vergleich zur Vorgängererhebung im Jahr 2021 ist der Anteil der Beschäftigten, die von Vertrauensarbeitszeitmodellen profitieren, um 3 Prozentpunkte gestiegen.  

Beschäftigte mit Vertrauensarbeitszeiten weisen eine signifikant größere Zufriedenheit mit den eigenen Arbeitszeiten und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf als Beschäftigte mit anderen Arbeitszeitregimes. Das hohe Maß an eigenverantwortlicher Arbeitszeitgestaltung in Vertrauensarbeitszeitmodellen wirkt sich auch positiv auf die Selbstwirksamkeitserfahrung aus.

Die empirische Analyse geht schließlich der Sorge nach, dass Vertrauensarbeitszeiten gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten bergen, denen einzig durch eine lückenlose elektronische Zeiterfassung entgegengetreten werden kann. Die Befunde auf Basis der BAuA-Arbeitszeiterhebung können diese Sorge nicht bestätigen. Im Gegenteil: Beschäftigte mit Vertrauensarbeitszeiten haben häufiger das Gefühl, gut mit ihren Arbeitsbelastungen umgehen zu können, und zeigen seltener Symptome einer chronischen Erschöpfung.

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IW-Report Nr. 9 9. März 2026 Andrea Hammermann / Oliver Stettes

Vertrauensarbeitszeit und Qualität der Arbeit

Andrea Hammermann / Oliver Stettes Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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