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IW-Report Nr. 28 15. Juni 2025 Andrea Hammermann / Oliver Stettes Freiräume für flexiblere tägliche Arbeitszeiten und kürzere Ruhezeiten

Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode planen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitszeiten im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie.

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Freiräume für flexiblere tägliche Arbeitszeiten und kürzere Ruhezeiten
IW-Report Nr. 28 15. Juni 2025 Andrea Hammermann / Oliver Stettes

Freiräume für flexiblere tägliche Arbeitszeiten und kürzere Ruhezeiten

Andrea Hammermann / Oliver Stettes Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode planen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitszeiten im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie.

Dabei geht es mit dem geplanten Wechsel von einer Tages- hin zur Wochenhöchstarbeitszeit nicht um eine Ausweitung und damit den Eingriff in vertragliche und tarifliche Arbeitszeiten, sondern um die Erweiterung des zeitlichen Rahmens, innerhalb dessen die wöchentliche Arbeitszeit im gegenseitigen Einvernehmen verteilt werden kann. Obwohl sich der Wandel hin zu flexiblerer Arbeitszeitgestaltung bereits seit Längerem in der Praxis vollzieht, waren die vorherigen beiden Regierungen trotz geäußertem Reformwillen letztlich mit pauschalem Verweis auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu zögerlich, um das Arbeitszeitgesetz anzupassen. 

Die Analyse basiert auf den Daten der Arbeitszeiterhebungen 2017, 2019 und 2021 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und zeigt, dass für Bürobeschäftigte Flexibilisierungsspielräume bei Ruhezeiten und täglicher Höchstarbeitszeit existieren, ohne zusätzliche gesundheitliche Risiken hervorzurufen. Bislang sind nur bei einem kleinen Anteil der Beschäftigten kürzere Ruhezeiten und sehr lange tägliche Arbeitszeiten zu beobachten. Beim Gros der Beschäftigten, 2021 sind dies 86 Prozent (2017: 85 Prozent, 2019: 83 Prozent), liegen zwischen dem Ende und erneuten Beginn ihrer Arbeit elf Stunden und mehr. Ein Trend zu häufigeren Ruhezeitverkürzungen lässt sich nicht erkennen. Für nahezu die Hälfte der Bürobeschäftigten mit verkürzten Ruhezeiten kommt dies nur maximal einmal im Monat vor. Eine tägliche Arbeitszeit, die mehr als zehn Stunden beträgt, betraf 2021 gerade einmal knapp 7 Prozent der Bürobeschäftigten (2017: 7 Prozent, 2019: 6 Prozent). Die tägliche Arbeitszeit wird näherungsweise über den Zeitraum zwischen Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit bestimmt, abzüglich einer angenommenen pauschalen Pausenzeit. 

Verkürzte Ruhezeiten stehen einerseits in einem signifikanten Zusammenhang mit beruflichen Anforderungen wie Erreichbarkeitserwartungen und Termin- und Leistungsdruck. Andererseits korrelieren sie auch mit Betreuungspflichten der Beschäftigten beziehungsweise Arbeitszeitunterbrechungen, um private Angelegenheiten zu erledigen. Sehr lange Tagesarbeitszeiten weisen Beschäftigte unter anderem dann auf, wenn die Dauer der Tagesarbeitszeit und die Anzahl der Arbeitstage pro Woche schwanken. 

Für das jüngste verfügbare Erhebungsjahr 2021 sind bei sehr langen Tagesarbeitszeiten keine systematischen negativen Auffälligkeiten im Arbeitserleben (z. B. mit Blick auf die Arbeitszufriedenheit, Erschöpfung oder Arbeitsfähigkeit) von Bürobeschäftigten zu beobachten. Das gilt auch für Ruhezeitverkürzungen, die mit einer privat motivierten Unterbrechung der beruflichen Tätigkeiten im Laufe des regulären Arbeitstages und dem abendlichen Nachholen der Arbeit einhergehen. Die Längsschnittanalyse signalisiert zudem, dass die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf potenziell mehr als zehn Stunden und häufigere verkürzte Ruhezeiten sich nicht negativ auf den selbst eingeschätzten allgemeinen Gesundheitszustand der Bürobeschäftigten oder die Anzahl ihrer krankheitsbedingten Ausfalltage auswirkt.

Die empirischen Auswertungen weisen allerdings auch auf die besondere Bedeutung der Arbeitskultur hin. Dabei sind zum einen die Führungskräfte in der Verantwortung, einem Gefühl permanenter Erreichbarkeitsanforderung entgegenzuwirken. Aber auch die Beschäftigten sind mitverantwortlich für einen gesundheitsbewussten und effizienten Umgang mit ihren eigenen zeitlichen Ressourcen sowie denen der anderen Teammitglieder.

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IW-Report Nr. 28 15. Juni 2025 Andrea Hammermann / Oliver Stettes

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