Die EU-Gebäuderichtlinie 2021 sieht die eine oder andere gravierende Veränderung vor. Dazu zählt IW-Immobilienökonom Michael Voigtländer unter anderem, dass es laut Richtlinie ab 2040 keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen geben soll und sie bereits ab 2027 nicht mehr eingebaut werden dürfen. Noch gravierender ist für ihn jedoch die geplante Sanierungspflicht. Was genau sie umfasst, erklärt er im Immobilien-Podcast 1aLage.
Die EU-Gebäuderichtlinie 2021: Was auf Eigentümer zukommt
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Die vorliegende Studie untersucht, in welchem Um fang und in welchen Regionen sich die potenzielle demografisch bedingte Nachfrage jüngerer Mieterhaushalte nach Wohneigentum und das latente Wohnraumpotenzial älterer Eigentümerhaushalte gegenüberstehen.
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Bezahlbarer Wohnraum bleibt für Studierende auch 2026 knapp. Zwar steigen die Mieten an den untersuchten Hochschulstandorten nicht mehr so stark wie in den Vorjahren, eine echte Entspannung ist daraus aber nicht abzuleiten.
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