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Länderfinanzausgleich Pressemitteilung Nr. 54 30. September 2015

Keine Lösung in Sicht

Die Bund-Länder-Finanzen müssen bis 2019 neu geregelt werden, doch die beiden aktuellen Reformvorschläge lösen das grundsätzliche Dilemma nicht, zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW): Die Bundesländer haben weiterhin keine Anreize, zusätzliche Steuern einzunehmen – weil sie das Geld gleich wieder abgeben müssen.

Der bisherige Länderfinanzausgleich ist ein komplexes Verfahren. Daran will die Politik etwas ändern, hat dabei aber in erster Linie die Verteilungsfrage im Blick: Kein Land darf künftig schlechter gestellt werden als bisher. Bundesfinanzminister Schäuble und Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz wollen dafür den sogenannten Umsatzsteuervorwegausgleich abschaffen und zugleich 8,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder verteilen. In einem anderen Modell würden dagegen alle direkten Zahlungen zwischen den Ländern gestrichen – dafür müsste der Bund seine Zahlungen an die Länder noch weiter aufstocken.

„Beiden Modellen muss man zugutehalten, dass sie das bisherige System vereinfachen wollen“, sagt IW-Experte Tobias Hentze. „Leider bieten aber auch die diskutierten Reformen kaum Anreize für die Länder, eigene Steuereinnahmen zu generieren.“ Denn die Bundesländer müssten zusätzliche Einnahmen zu einem Großteil in das System des Länderfinanzausgleichs abgeben. Oder aber ihre Hilfsmittel würden im Ausgleich in fast gleicher Höhe gekürzt. Ein Beispiel: Würde etwa ein Empfängerland wie Bremen 100 Euro mehr Steuern einnehmen, würden seine Zuschüsse aus dem Länderfinanzausgleich im Gegenzug um bis zu 89 Euro reduziert. Es blieben also nur etwa 11 Prozent der zusätzlichen Einnahmen übrig.

„Die Länder sollten stärker selbst bestimmen können, wie sie welche Steuern gestalten, etwa durch Zu- und Abschläge auf die Lohn- und Einkommenssteuer“, schlägt Hentze vor. Zugleich dürfe der Bund Aufgaben nicht weiter auf die Länder und Gemeinden abwälzen, ohne sie dafür finanziell zu entschädigen.

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