1. Home
  2. Presse
  3. Pressemitteilungen
  4. Die Gebäude wegstreichen
Zeige Bild in Lightbox Die Gebäude wegstreichen
(© Foto: ah_fotobox/iStock)
Grundsteuer Pressemitteilung Nr. 62 22. September 2016

Die Gebäude wegstreichen

Die Länderfinanzminister wollen die Grundsteuer überarbeiten und Millionen Grundstücke neu bewerten lassen. Doch ihr Reform-Vorschlag ist zu kompliziert, zu aufwendig und könnte Neubauten verhindern, zeigt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in einer Studie. Die ideale Lösung wäre ganz einfach: Die Grundsteuer als reine Bodensteuer.

Über die Grundsteuer fließen jährlich Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen. Doch eine Reform der Steuer ist dringend nötig: So bemisst sich der Wert des Bodens am Einheitswert – dem Wert eines Grundstücks zu einem bestimmten Stichtag. In Westdeutschland stammt dieser aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland von 1935. Mit dem heutigen Wert der Grundstücke hat das nichts mehr zu tun. Die Minister wollen daher eine Neubewertung mit Stichtag 2022. Als Grundlage sollen Bodenrichtwerte dienen, die von Gutachtern erhoben werden. „Ein leicht umzusetzender Vorschlag, denn die Daten liegen fast für ganz Deutschland vor“, sagt IW-Ökonom Ralph Henger.

Probleme machen aber die Gebäude, die nach dem Willen der Minister weiterhin in die Berechnung der Steuer einfließen sollen. Sie würden künftig vereinfacht erfasst und müssten dazu neu bewertet werden. Eine langwierige und teure Arbeit – bei hierzulande rund 35 Millionen Grundstücken. Über Jahre wäre unklar, welche Steuern anfallen. Das könnte Investoren verschrecken, warnt das IW Köln. Zudem stellen die Minister-Pläne gerade Neubauten schlechter und bestrafen Investitionen in den Bestand – beispielsweise den Dachgeschossausbau – mit höheren Steuern. Wer den Wert seines Hauses erhöht, muss dem Fiskus mehr zahlen. „Das ist eine investitionsfeindliche Politik und ein fatales Signal für den Wohnungsmarkt“, ergänzt IW-Ökonom Thilo Schaefer.

Sinnvoller wäre es, die Grundsteuer als reine Bodensteuer zu konzipieren. Die Gebäude würden nicht mitgerechnet und Bauen würde attraktiver. „Wenn ein Grundstück ohne Haus ebenso viele Steuern kostet wie ein bebautes Grundstück, werden Investitionen wahrscheinlicher“, sagt Henger. Gerade in Großstädten und ihren angespannten Wohnungsmärkten wäre dies bitter nötig.

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Schuldenbremse und Investitionsquoten
Martin Beznoska / Tobias Hentze/ Björn Kauder IW-Report Nr. 21 19. April 2024

Stellungnahme für den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Landtags Schleswig-Holstein: Schuldenbremse und Investitionsquoten

Angesichts der bestehenden Herausforderungen, insbesondere der Transformation zur Klimaneutralität, erscheinen die bestehenden Grenzwerte der Schuldenbremse als zu eng. Dies gilt umso mehr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, in ...

IW

Artikel lesen
Michael Hüther im Handelsblatt Gastbeitrag 5. April 2024

Schuldenbremse: Frische Impulse dank systematischer Steuerreformen

IW-Direktor Michael Hüther plädiert in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt für eine Ordnungspolitik, die endlich auf der Höhe der Zeit ist und neue Impulse für die Wirtschaft setzt. Sein Vorschlag: ein neuer Ausnahmetatbestand.

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880