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Betriebliche Mitbestimmung Pressemitteilung Nr. 38 15. September 2008

Regelfall Runder Tisch

Nach einer Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) existiert nur in knapp jedem neunten deutschen Industrieunternehmen ein offizieller Betriebsrat. Wesentlich verbreiteter sind dagegen freiwillige Mitarbeitervertretungen.

Ein von Arbeitgeber und Mitarbeitern gemeinsam eingerichtetes und besetztes Entscheidungs- und Beratungsgremium findet sich in gut 15 Prozent der Unternehmen, reine Belegschaftsvertretungen trifft man in 10 Prozent der Firmen an. Vor allem in Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern erfreuen sich die Belegschafts- und Betriebsausschüsse sowie Runde Tische großer Beliebtheit.

In Firmen, in denen ein partizipativer Stil gepflegt wird, haben Mitarbeiter häufig einen größeren Handlungs- und Entscheidungsspielraum: In mehr als einem Drittel der Betriebe mit einer freiwilligen Mitarbeitervertretung wird Teamarbeit praktiziert. Dagegen gibt es nur in jedem fünften Unternehmen mit Betriebsrat autonome Arbeitsgruppen. Firmen mit freiwilligen Mitbestimmungsstrukturen setzen außerdem deutlich häufiger auf Gewinnbeteiligungen oder leistungsorientierte Vergütungselemente als Unternehmen mit Betriebsrat.

Dr. Oliver Stettes
Betriebsräte und alternative Formen der Mitbestimmung – Ergebnisse aus dem IW-Zukunftspanel
IW-Trends 3/2008

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