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(© Foto: iStock)
Martin Beznoska / Tobias Hentze Pressemitteilung 27. November 2020

Steuererleichterung: 4.500 Euro mehr für eine vierköpfige Familie

Steuerzahler können sich zum Jahreswechsel auf deutlich mehr Geld freuen. Dank des Ausgleichs der kalten Progression, der Abschaffung des Solis und einer Erhöhung des Kindergelds kommt es zur größten Entlastung seit Jahren. Ein Single zahlt 2021 bis zu 2.000 Euro weniger Steuern und Abgaben als 2017. Eine Familie mit zwei Kindern hat bis zu 4.500 Euro mehr zum Leben, wie eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt.

Die deutschen Steuerzahler werden 2021 entlastet wie seit Jahren nicht. Neben der teilweisen Abschaffung des Solis wird auch die Einkommensteuer angepasst. Wie schon in den vergangenen Jahren gleicht die Bundesregierung die kalte Progression aus, also den Effekt, der entsteht, wenn Lohnerhöhungen durch die Inflation und die steigenden Einkommenssteuersätze aufgefressen werden. Zudem werden das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht. Insgesamt steht eine Steuer- und Abgabenentlastung zu Buche, die höher ist als von 2017 bis 2020 zusammen, zeigt die IW-Studie.

So zahlen Singles bei gleichbleibendem Einkommen im kommenden Jahr bis zu 2.000 Euro weniger Steuern und Abgaben als noch zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode 2017. Alleinerziehende mit einem Kind haben bis zu 3.000 Euro mehr zum Leben, eine Familie mit zwei Kindern sogar bis zu 4.500 Euro. Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom jeweiligen Einkommen. „Gerade in der Coronakrise, in der viele Arbeitnehmer Einkommenseinbußen hatten, kommt die Erleichterung wie gerufen“, sagt IW-Steuerexperte Martin Beznoska.

Corona verhindert steigende Einkommenssteuern

Die Abschaffung des Solis macht den größten Teil der Entlastung aus. Doch auch die im Zuge der Coronakrise geringeren Lohnsteigerungen tragen dazu bei, dass Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto haben. Denn die kalte Progression wird überkompensiert. Das erklärt sich so: Wessen Gehalt stärker steigt als die Inflation, zahlt trotz des Progressionsausgleichs einen höheren Steuersatz.  Doch 2021 werden die Löhne voraussichtlich nur um 0,5 Prozent steigen und die Inflation wird niedriger sein als von der Bundesregierung für die Berechnung der kalten Progression angenommen. „Da Lohnerhöhung plus Inflationsrate geringer ausfallen als die von der Bundesregierung festgelegte Verschiebung des Einkommensteuertarifs, kommt es 2021 zu keiner Steuermehrbelastung”, sagt Beznoska.

Einkommenssteuerreform dringend nötig

„Die Entlastung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die große Koalition eine Einkommenssteuerreform abermals verpasst hat“, sagt Studien-Co-Autor Tobias Hentze. An den Grundproblemen des Tarifs habe sich nichts geändert: Der sogenannte Mittelstandsbauch belaste niedrige und mittlere Einkommen überproportional und mindere Anreize, mehr zu arbeiten. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent werde seinem Namen nicht gerecht, da ihn breite Bevölkerungsschichten zahlten. „Nach der Bundestagswahl muss die neue Bundesregierung die Einkommenssteuerreform dringend anpacken“, sagt Hentze.

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Martin Beznoska, Tobias Hentze: Entlastung der Steuerzahler in der aktuellen Legislaturperiode – Effekte der Steuerrechtsänderungen

IW-Report

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