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(© Foto: ΚΩΝΣΤΑΝΤΙΝΙΔΗΣ ΓΙΩΡΓΟΣ)
Pressemitteilung Nr. 8 26. Januar 2015 Jürgen Matthes

Wahlen in Griechenland: IW Köln fordert klare Kante

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) fordert einen konsequenten Kurs gegenüber reformunwilligen EU-Krisenstaaten. Die IW-Experten sprechen sich dafür aus, Hilfszahlungen des Euro-Rettungsschirms einzustellen, wenn ein Staat klar und nachhaltig gegen das vereinbarte Reformprogramm verstößt.

Die klare Linie muss auch dann eingehalten werden, wenn ein Land in der Folge aus der Europäischen Währungsunion auszutreten droht. Um im Fall der Fälle die gravierenden ökonomischen Folgen zumindest ein wenig abzumildern, fordert das IW Köln von der europäischen Politik, den rechtlichen Weg für einen Austritt aus der Währungsunion – natürlich nur als Ultima Ratio – eindeutig zu definieren. „Das Fehlen einer rechtlichen Regelung würde derzeit einen ungeordneten und daher ökonomisch besonders schädlichen Austritt erzwingen“, warnt IW-Direktor Michael Hüther.

Anlass für die deutliche Positionierung des IW Köln ist die Parlamentswahl in Griechenland. Sie offenbart einmal mehr, dass es die Währungsunion versäumt hat, klar zu definieren, wie sie mit reformunwilligen Staaten unter dem Euro-Rettungsschirm umgeht, wenn ein Austritt aus der Währungsunion droht. „Dieser Zustand ist nicht haltbar“, sagt Ökonom Hüther. Schließlich sei die Verknüpfung der Hilfen mit verbindlichen Reformvorgaben aus ordnungspolitischer Sicht die zentrale Säule des neuen Euro-Regelwerkes zur Krisenbekämpfung. Diese Bedingung der Hilfsprogramme dürfe unter keinen Umständen aufgegeben oder gefährdet werden. Hüther: „Andernfalls drohen massive Fehlanreize für die Staatshaushalte.“

Es müsse sichergestellt werden, dass wirklich keine Hilfsgelder mehr fließen, wenn ein Euro-Land Reformen verweigert. Der IW-Vorschlag: Die Troika soll regelmäßig eine Reformerfüllungsquote publizieren. Unterschreitet diese Quote einen bestimmten Wert, muss die Troika in einem detaillierten Bericht bewerten, ob eine substanzielle Reformverweigerung vorliegt. In diesem Fall kann die EZB griechische Staatsanleihen nicht länger als Sicherheiten akzeptieren – und auf politischer Ebene muss die Währungsunion dann entscheiden, die Hilfszahlungen einzustellen.

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