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Steueränderungen 2016 IW-Nachricht 30. Dezember 2015

Viel Lärm um ein paar Tassen Kaffee

Die Politik brüstet sich damit, die Bürger im kommenden Jahr bei den Steuern um fünf Milliarden Euro zu entlasten – sie hat die Freibeträge angehoben und den Tarifverlauf angepasst, um die kalte Progression teilweise abzubauen. Doch die meisten Steuerzahler werden von den Entlastungen aus verschiedenen Gründen kaum etwas spüren.

Wer viel arbeitet, zahlt in der Regel viele Steuern. Daran wird sich im neuen Jahre wenig ändern. Etwas mehr Netto vom Brutto bleibt allerdings durchaus auf dem Gehaltszettel: Zwischen sechs und 20 Euro weniger Steuern zahlen Singles oder Ehepaare bei einem Bruttogehalt zwischen 2.000 und 4.000 Euro im Monat. Familien kommt zusätzlich eine Erhöhung des Kindergelds um monatlich zwei Euro zugute.

Doch was zunächst als Gewinn erscheint, wird in vielen Fällen direkt wieder kassiert: Der Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer zur gesetzlichen Krankenversicherung wird 2016 im Durchschnitt von 0,9 auf voraussichtlich 1,1 Prozent steigen. Das bedeutet eine Zusatzbelastung bis zu acht Euro im Monat. Auf dem Konto kommen so bei den allermeisten Singles, Ehepaaren und Familien nur zwei bis zehn Euro mehr im Monat an (siehe interaktive Grafik).

Dies gilt insbesondere für gesetzlich Versicherte, deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zusätzlich aufgrund der erhöhten Beitragsbemessungsgrenze steigen. Statt 49.500 Euro im Jahr 2015 liegt der Wert im Jahr 2016 bei 50.850 Euro. Wessen Gehalt oberhalb dieser Grenze liegt, muss rund 10 Euro mehr im Monat in die Versicherungen einzahlen.

Der seitens der Bundesregierung groß angekündigte Abbau der kalten Progression entpuppt sich damit als Luftblase. Denn die Politik hat halbherzig nur einen kleinen Teil der heimlichen Steuererhöhungen der Vorjahre abgebaut. Außerdem konterkarieren die höheren Sozialversicherungsbeiträge eine spürbare Entlastung der Bürger.

Nur wenig Entlastung

Um so viele Euro reduziert sich die Steuer- und Abgabenlast 2016 gegenüber 2015 bei entsprechendem Bruttojahreseinkommen

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Annahmen: gesetzlich krankenversichert (Zusatzbeitrag 1,1 Prozent), kirchensteuerpflichtig (9 Prozent), Alleinverdiener bei Ehepaar und Ein-Kind-Familie, Hinweis: Da alle Beispiele unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegen, wirkt sich die Erhöhung dieser Grenze nicht auf die Abgabenbelastung aus, Quelle: IW Köln auf Basis des Bundesfinanzministeriums

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