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Konjunkturpaket IW-Nachricht 7. Januar 2009

Schuldenbremse tut Not

Das zweite Konjunkturpaket soll mit einer Schuldenbremse gekoppelt werden. Das ist eine gute Nachricht. Denn mit dem angestrebten Umfang von 50 Milliarden Euro lebt der Staat weit über seine Verhältnisse, was auf Dauer nicht gut gehen kann. Deshalb müssen die Schulden wieder abgebaut werden und genau daran hat es in der Vergangenheit immer gehapert.

Eigentlich hat Deutschland bereits zwei Schuldenbremsen. Die ältere steht im Grundgesetz: Gemäß Artikel 115 dürfen die Einnahmen aus Krediten die Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten. Einzige Ausnahme ist die Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Vergleichbare Regelungen gibt es in den Landesverfassungen. Die jüngere Schuldenbremse wurde von der Europäischen Währungsunion ins Leben gerufen: Das jährliche Haushaltsdefizit des Staates darf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen für Rezessionszeiten.

Beide Begrenzungen haben sich in der Vergangenheit als zahnlose Tiger erwiesen. So hat 2002 der damalige Bundesfinanzminister Eichel flugs das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht für gestört erklärt, als er mit seinem Nachtragshaushalt gegen die Verfassung verstieß. Im Jahr 2003 hat sogar Hessen als einziges Bundesland eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erklärt, als es keinen verfassungsmäßigen Haushalt aufstellen konnte. Und als Deutschland Gefahr lief, wegen übermäßiger Defizite in den Jahren 2002 bis 2004 von der EU gerügt zu werden, wurde 2005 kurzerhand der europäische Stabilitätspakt reformiert: Die Kriterien wurden flexibler gestaltet.

Daher ist die jetzt aufkeimende Einsicht, dass es einer Schuldenbremse bedarf, um die nachfolgenden Generationen nicht übermäßig zu belasten, genauso wichtig wie die technische Ausgestaltung der Grenzen. Es kann nicht darum gehen, dem Staat die Kreditaufnahme zu verbieten. Sie muss nur in Grenzen gehalten werden, d.h. in guten Zeiten muss sparsam gewirtschaftet werden. Denn in schlechten Zeiten findet die Politik immer Gründe, mit denen sie Ausnahmen rechtfertigen kann. Deshalb muss ins Grundgesetz, wie die Schulden wieder abgebaut werden sollen.

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