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(© Foto: chagin - Fotolia)
Europäischer Datenschutz IW-Nachricht 25. Juni 2015

Schnelle Einigung erwünscht

Nachdem sich die EU-Justizminister in der letzten Woche auf eine gemeinsame Position für eine Europäische Datenschutzreform geeinigt haben, begann gestern die erste Runde des Trilogs zwischen Parlament, Rat und Kommission. Das Ziel: Bis Ende 2015 soll es eine endgültige Einigung geben – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Digitalen Binnenmarkt in der EU.

Ein gemeinsames europäisches Datenschutzrecht hat viele Vorteile: Unternehmen müssen dann nur noch ein Recht statt 28 befolgen. Dadurch lassen sich enorme Kosten sparen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen würden davon profitieren. Zugleich sorgt das für einen fairen Wettbewerb für alle Unternehmen. Egal ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb Europas haben, sie müssen sich an die gleichen Bestimmungen halten, wenn sie innerhalb der EU tätig werden.

Doch nicht nur Firmen profitieren, auch für Verbraucher wäre ein einheitliches Datenschutzrecht vorteilhaft: Es beinhaltet beispielsweise das „Recht auf Vergessenwerden“, dass also persönliche Daten nicht unendlich lange gespeichert werden dürfen und auf eigenen Wunsch hin gelöscht werden müssen. Durch die europäische Datenschutz-Grundreform könnte das Vertrauen der Bürger in die digitale Wirtschaft deutlich gestärkt werden. Und das ist dringend notwendig, wie der aktuelle Sicherheitsindex der Initiative „Deutschland-sicher-im-Netz“ (DsiN) zeigt: Die Angst der Deutschen vor Bedrohungen aus dem Internet wächst und das führt zu Unsicherheiten und Hemmungen im Umgang mit digitalen Diensten im Alltag.

Doch noch liegen die Positionen zwischen Rat, Parlament und Kommission recht weit auseinander. So ist der Rat eher wirtschaftsfreundlich ausgerichtet, Kommission und Parlament dagegen haben stärker die Rechte der Verbraucher im Blick. Ein Streitpunkt ist die sogenannte Zweckbindung. Dabei geht es darum, ob personenbezogene Daten nur für einen vorab definierten Zweck verwendet werden dürfen oder nicht. Das IW Köln plädiert für eine zügige Einigung auf EU-Ebene, denn je schneller sich Verbraucher und Unternehmen auf die neuen Grundsätze des Datenschutzes einstellen können, desto eher können sie die großen Potenziale ausschöpfen.

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