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Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas haben den Bericht der Alterssicherungskommission entgegengenommen. (© Sean Gallup/Getty Images)
IW-Nachricht 23. Juni 2026 Jochen Pimpertz / Ruth Schüler / Maximilian Stockhausen

Rentenreform: Nicht alles Gold, was glänzt

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission weisen in vielen Punkten in die richtige Richtung – im Kern auf mehr und längeres Arbeiten. Ein Vorschlag birgt aber Wachstumsrisiken: Eine ergänzende kapitalgedeckte Rente erhöht die Sozialabgaben zunächst, statt sie zu senken.

Ohne mehr und längeres Arbeiten wird es keine stabilen Rentenfinanzen geben – diesem Grundgedanken folgen auch die Experten der Rentenkommission. Sie empfehlen, den Nachhaltigkeitsfaktor wieder zu stärken: Das Sicherungsniveau soll über 2031 hinaus nicht weiter fixiert werden. So lässt sich der Beitragssatzanstieg bremsen und die wachstumshemmende Wirkung steigender Sozialabgaben begrenzen. Lange Übergangsregeln würden diesen Effekt allerdings verwässern. Besser wäre, schon jetzt zur alten, regelgebundenen Rentenanpassung zurückzukehren.

Bundesregierung muss Schlupflöcher bei Frührente schließen

Auch die vorgeschlagene Anhebung der Regelaltersgrenze bei steigender Lebenserwartung ist sinnvoll – sie bremst den Anstieg der Rentnerzahlen, sofern die Versicherten länger arbeiten. Das beugt zugleich Armut vor: Wer länger einzahlt, erhält eine höhere Rente. Weil die ersten Babyboomer bereits ausscheiden, braucht es den späteren Renteneintritt rasch. Folgerichtig fordert die Kommission, die abschlagfreie Frührente abzuschaffen, die Abschläge bei vorzeitigem Bezug zu erhöhen und das früheste Zugangsalter von 63 auf 64 Jahre anzuheben.

Damit diese Schritte wirken, braucht es wieder eine Hinzuverdienstgrenze beim vorzeitigen Rentenbezug. Seit 2023 dürfen Arbeitnehmer parallel zur vorgezogenen Rente unbegrenzt hinzuverdienen. IW-Forschungen zeigen, dass dieses Schlupfloch immer beliebter wird. Das kostet, denn die gesetzliche Rente soll das Arbeitsentgelt ersetzen, nicht ergänzen.

Beitragssatz könnte auf 23 Prozent steigen

Ab 2028 soll ein zusätzlicher Beitragssatz erhoben werden, der bis 2031 schrittweise auf zwei Prozent steigt. Damit will die Kommission unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung eine ergänzende, kapitalgedeckte Rente aufbauen und dem Absinken des Sicherungsniveaus entgegenwirken. Die Crux: Erwartet die Bundesregierung bislang Mitte der 2030er Jahre einen Beitragssatz von rund 21 Prozent, wären es mit der neuen Säule dann 23 Prozent. Das ist Gift für das Wachstum und gefährdet die Finanzierung des Sozialstaats – darauf haben jüngst auch die fünf Wirtschaftsweisen hingewiesen.

Dabei ist kapitalgedeckte Vorsorge weiter verbreitet, als der enge Blick auf das Alterseinkommen vermuten lässt. Bezieht man verschiedene Vermögensarten zur Altersvorsorge mit ein, sinkt die Quote der Armutsgefährdeten um rund 40 Prozent. Ob eine verpflichtende kapitalgedeckte Rente besser absichert, bleibt offen – ihre Leistung hängt wie die der Umlagerente von der Erwerbsbiografie ab.
 

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