Das Bundesverfassungsgericht hat über die Erbschaftsteuer verhandelt. Konkret ging es um die Begünstigung von Betriebsvermögen. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt.
Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Erbschaftsteuer verhandelt. Konkret ging es um die Begünstigung von Betriebsvermögen. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt.
Im Kern geht es um folgende sieben Punkte:
1. Wirkung der Erbschaftsteuer auf Unternehmensbestand, Investitionen und Arbeitsplätze:
Eine Erbschaftsteuerbelastung kann Liquidität binden und dadurch Investitionen, Rücklagen und Beschäftigung beeinträchtigen, da das Vermögen im Betrieb gebunden ist und freie Mittel in der Regel begrenzt sind.
2. Bedeutung von Höhe und Ausgestaltung der Erbschaftsteuer:
Ohne Begünstigung würde ein erheblicher Teil der Unternehmenserträge zur Steuerzahlung benötigt werden. Freibeträge und Stundung können die Belastung je nach Einzelfall abfedern oder strecken. Im Verlustfall wäre die Substanz bedroht. Zwar sind Erben als Privatpersonen steuerpflichtig, rationales Verhalten legt jedoch nahe, den jeweiligen Vermögensgegenstand zur Zahlung zu verwenden.
3. Daten zur Vermögensverteilung:
Für 2023 weist die Bundesbank einen Gini-Koeffizienten von 0,724 aus, die Vermögensbilanz der EZB für Deutschland einen Wert von 0,766. Die Unterschiede erklären sich vor allem durch die jeweilige Datengrundlage und die Hinzuschätzung sehr hoher Vermögen. Beide Werte sind in den vergangenen 15 Jahren nicht gestiegen. Der Gini-Koeffizient berücksichtigt in beiden Fällen nicht die in Deutschland ausgeprägten Rentenansprüche. Um diese korrigiert, liegt der Gini-Koeffizient schätzungsweise bei 0,58 statt 0,724.
4. Umfang und Verteilung übertragener Vermögen:
Im Jahr 2025 wurde übertragenes Vermögen in Höhe von rund 151 Milliarden Euro statistisch erfasst. Betriebsvermögen erreicht mit rund 21 Milliarden Euro daran einen Anteil von 14 Prozent. Die Steuervergünstigung von Betriebsvermögen wird auf knapp 9 Milliarden Euro beziffert. Mögliche Mehreinnahmen bei Wegfall der Begünstigung dürften jedoch geringer ausfallen, da Verhaltensanpassungen in Form von Ausweich- und Vermeidungsreaktionen nicht berücksichtigt sind.
5. Umverteilung, Vermögensungleichheit, Wettbewerb und Chancengleichheit:
Erbschaften führen nicht zwangsläufig zu einer Zunahme der relativen Vermögensungleichheit, sondern können kurzfristig entgegengesetzt wirken. Berechnungen zur Vermögensteuer legen nahe, dass die Erbschaft-steuer die gemessene Vermögensungleichheit nicht wesentlich verändert. Um Familienunternehmen nicht zu benachteiligen, begünstigen viele Länder, in denen es eine Erbschaftsteuer gibt, Betriebsvermögen.
6. Empirische Grundlagen:
Amtliche Statistiken und Vermögensdaten sind essenziell zur Beantwortung der Fragen. Für Deutschland fehlt eine belastbare Schätzung der gesamtwirtschaftlichen Folgen einer höheren Erbschaftsteuer, da sich die hypothetische Situation ohne Steuer und die Verhaltensanpassungen nicht beobachten lässt.
7. Möglichkeiten künftiger empirischer Untersuchungen:
Bessere Erkenntnisse wären durch eine Veröffentlichung der anonymisierten Erbschaftsteuerdaten möglich, die zudem mit anderen Unternehmensdaten verknüpft werden könnten. Ein Vergleich belasteter Unternehmenserben mit ähnlichen Unternehmen ohne Steueranfall könnte Hinweise auf die Wirkungen geben.
DOI: 10.67087/12.21660
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