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(© Foto: Francesco83 - Fotolia)
Beschäftigte mit Behinderung IW-Nachricht 3. Mai 2017

Quote fast erfüllt

Öffentliche Verwaltungen und Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2015 über eine Million Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die gesetzliche Quote von 5 Prozent haben sie damit nur knapp verfehlt. Dabei würden viele Firmen gerne mehr leisten – wissen aber nicht genau, wie.

Laut Bundesagentur für Arbeit haben knapp 160.000 Arbeitgeber in Deutschland im Jahr 2015 insgesamt mehr als eine Million Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die Quote von 4,7 Prozent liegt damit – wie in den beiden Vorjahren – knapp unter der gesetzlichen Vorgabe. Öffentliche Verwaltungen und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen.

Je größer das Unternehmer, desto eher erfüllt es die gesetzliche Vorgabe. Insgesamt erreichen die öffentliche Verwaltung (7,0 Prozent), der Bergbau (6,5 Prozent) sowie der Fahrzeugbau (6,0 Prozent) die höchsten Quoten – die niedrigsten waren in der Land-/Forstwirtschaft (2,7 Prozent), dem Gastgewerbe (2,9 Prozent) und dem Baugewerbe (3,0 Prozent) zu finden.

Obwohl die 5-Prozent-Quote im Schnitt fast erfüllt wurde, hätten 2015 noch immer über 260.000 Pflichtarbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden müssen. Dabei wollen viele Unternehmen mehr leisten, wissen aber nicht genau, wie. Häufig scheitert die Neueinstellung von Menschen mit Behinderung daran, dass Firmen nicht wissen, wie sie Bewerber finden können, welche rechtlichen Regelungen und finanziellen Förderungen gelten oder welche Institutionen kompetent beraten.

Viele Betriebe wissen auch nicht, dass sie ihre Quote erhöhen können, indem sie junge Menschen mit Behinderung ausbilden. Denn Auszubildende werden bei der Berechnung der Pflichtquote doppelt gezählt – bei Übernahme nach der Ausbildung sogar noch 12 weitere Monate. Die Statistik zeigt: Gerade bei der Ausbildung ist noch Luft nach oben. Zu viele junge Leute mit Handicap absolvieren ihre Ausbildung bisher ausschließlich in öffentlich geförderten Einrichtungen.

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