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IW-Nachricht 14. Oktober 2020 Klaus-Heiner Röhl

Corona-Hilfen: Lieber Zuschüsse als Kredite

Bundeswirtschaftsminister Altmaier will die Corona-Hilfskredite bis Juni 2021 verlängern. Der Gedanke ist richtig: Viele Unternehmen brauchen auch weiterhin Hilfe, um die Krise zu überleben. Allerdings sind viele der im Frühjahr bereitgestellten Hilfen noch gar nicht ausgezahlt worden – auch, weil gerade kleine Unternehmen sich in der unsicheren Wirtschaftslage nicht verschulden wollen. Deshalb braucht es zumindest für Kleinbetriebe Zuschüsse.

Die Corona-Pandemie wird die deutschen Unternehmen auch 2021 noch auf Trab halten. Reisebeschränkungen, Sperrstunden und abgesagte Veranstaltungen setzen vielen Unternehmen zu. Da ist es grundsätzlich richtig, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Überbrückungs-Kredite bis Juni 2021 verlängern will – denn die Unternehmen brauchen dringend Hilfe. Der wirtschaftliche Aufschwung des Sommers scheint durch ansteigende Infektionszahlen plötzlich wieder gefährdet. 

Bestehende Kredite kaum abgerufen

Doch von den 50 Milliarden, die der Bund für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen Ende März veranschlagt hatte, war Anfang September nur etwas mehr als ein Viertel ausgezahlt. Die Hilfen gingen an der Lebenswirklichkeit von Selbständigen vorbei, schließlich durften von dem Geld nur Fixkosten gedeckt werden, nicht aber Lebenshaltungskosten. Zudem dürften sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer gefragt haben, ob sie sich in dieser wirtschaftlich unsicheren Zeit verschulden sollen oder die Überschuldung droht – entsprechend schleppend lief und läuft die Kreditvergabe. Darüber hinaus dauert es oft auch sehr lange, bis Banken geprüft haben, ob jemand kreditwürdig ist oder nicht. Die Frage nach den positiven Geschäftsaussichten ist beispielsweise in Handel und Gastronomie zunehmend schwierig zu beantworten. 

Zuschüsse unter Bedingungen 

Besser und passgenauer wäre es deshalb, Liquiditätshilfen unter bestimmten Voraussetzungen in echte Zuschüsse umzuwandeln. Dafür braucht es genaue Kriterien: Denkbar wäre beispielsweise die Bedingung, dass eine Firma Berufseinsteiger oder Auszubildende, die es gerade am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, einstellt oder in Digitalisierung und Energieeinsparung investiert. Die Zuschüsse würden drohende Insolvenzen verhindern und zugleich dem Staat ein wirksames wirtschaftspolitisches Instrument an die Hand geben, mit dem die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Denn nach der Beschäftigungssicherung durch Kurzarbeit geht es jetzt vermehrt um neue Jobs. 

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