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(© Foto: iStock)
Klaus-Heiner Röhl IW-Nachricht 9. April 2021

Bürokratieabbau: Klein-Klein statt großer Wurf

Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung auf das „Bürokratieentlastungsgesetz IV“ geeinigt. Das Gesetz ist kein großer Wurf: Die 22 Einzelpunkte sind eher Pünktchen – Forderungen aus der Wirtschaft werden weiterhin ignoriert.

Schleppende Auszahlung der Corona-Hilfen, ewig andauernde Baugenehmigungen, Kontaktnachverfolgung auf Papier: Deutschland hat ein Bürokratieproblem. Um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, hat die Bundesregierung eine Liste von Maßnahmen vorgelegt. Doch der große Wurf bleibt aus. Stattdessen gibt es kleinteilige Veränderungen wie eine Verbesserung der Steuer-IT zum Datenaustausch mit der Finanzverwaltung oder eine Vereinheitlichung der Umlagesätze für Kranken- und Mutterschutz. Die Regierung verliert sich im Klein-Klein – normalerweise würden solche Maßnahmen unter „laufende Anpassungen“ fallen. 

Kein echter Bürokratieabbau

Vorschläge liegen auf dem Tisch, doch das Bundeswirtschaftsministerium schafft es nicht, den Widerstand der SPD-geführten Fachministerien für Arbeit, Umwelt und Finanzen zu überwinden. Das Kanzleramt könnte den Ausschlag geben, möchte aber offenbar kurz vor dem Ende der Legislaturperiode nicht handeln. Dabei zeigen die Betroffenen, was besser laufen müsste: Die Wirtschaft bemängelt seit vielen Jahren, dass etwa das deutsche Planungs- und Genehmigungsrecht eine Investitionsbremse ist. Zuletzt hatte das der amerikanische Unternehmer Elon Musk im Zuge des Baus seiner E-Autofabrik in Brandenburg auf den Punkt gebracht. Das Werk nähert sich der Fertigstellung, besitzt aber keine Genehmigung. Eigentlich sollte diese schon letzten Sommer erteilt werden. Während Tesla davon ausgehen kann, die Genehmigung zu bekommen, kann kein deutscher Mittelständler das Risiko eingehen, Anlangen zu errichten, die am Ende eventuell wieder zurückgebaut werden müssen.

Wichtige Baustellen bleiben unberührt

Unternehmen kommunizieren vor allem analog mit der Verwaltung. Dabei bräuchte es für einen rechtssicheren Online-Datenaustausch eine einheitliche digitale Signatur. Österreich macht vor, wie es besser ginge. Unterschiedliche Steuersätze im Handels- und Steuerrecht belasten Unternehmen in Milliardenhöhe. Im Steuerrecht wird noch immer mit unrealistisch hohen Zinsen von sechs Prozent gerechnet. Handelsrechtlich notwendige Pensionsrückstellungen werden deshalb steuerlich teilweise nicht anerkannt. Und auf europäischer Ebene drohen zahlreiche neue Regulierungen, wie etwa das Lieferkettengesetz. Eine One-In-One-Out-Regel auf europäischer Ebene wäre sinnvoll gewesen: Sie besagt, dass für jede neue regulatorische Belastung eine andere Belastung abgebaut werden muss. Doch hat es die Bundesregierung versäumt, während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 etwas zu bewegen. Echter Bürokratieabbau sieht anders aus.

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