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IW-Nachricht 9. Juli 2009 Mindestlohn

Kein Weg zu mehr Lohngerechtigkeit

Das Institut Arbeit und Qualifikation hat in einer neuen Studie beklagt, dass ein Vollzeitjob nicht vor einem Niedriglohn schützt. SPD, Linke, Gewerkschaften und Grüne fordern erneut, einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen. Löhne, die den eigenen Lebensunterhalt nicht garantieren, hätten mit Anstand nichts zu tun.

Eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema zeigt jedoch: Ein Mindestlohn sorgt keinesfalls für mehr Lohngerechtigkeit und beseitigt auch nicht das Problem „Arm trotz Arbeit“. Ein gesetzlicher Mindestlohn staucht die Lohnstruktur am unteren Ende. Kurzfristig mag dadurch das Gerechtigkeitsempfinden der betroffenen Arbeitnehmer wachsen, sofern sie zu den neuen Bedingungen überhaupt noch einen Job bekommen. Mittelfristig geht dieser Effekt aber wieder verloren. Denn die Bezieher höherer Einkommen werden keinesfalls akzeptieren, dass sie sich durch die Stauchung relativ schlechter stellen und ihre Bildungsrendite sinkt. Sie werden ihre Anstrengung entweder einschränken oder selbst höhere Löhne durchsetzen, um die alten Lohnabstände wiederherzustellen. Damit wird eine Lohn-Preis-Spirale in Gang gesetzt, die in Inflation mündet und den höheren Mindestlohn real wieder entwertet. Das ist nur einer von vielen Gründen, die dafür sprechen, das Problem „Arm trotz Arbeit“ über Kombilöhne zu mindern.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat speziell für Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von weniger als 7,50 Euro untersucht, welche Faktoren sich auf das Empfinden auswirken, das eigene Einkommen sei gerecht. Ergebnis: Leistungskomponenten – wie Qualifizierung und Berufserfahrung - werden in einem hohen Maße akzeptiert. Ergänzende staatliche Transfers – z.B. eine Aufstockung des Markteinkommens über ALG II – werden von dieser Gruppe dagegen nicht als Almosen empfunden. Es wird also nicht als schlimm empfunden, dass der eigene Lohn nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu decken. Das spricht dafür, die Entlohnung vor allem nach Leistungsaspekten auszugestalten und den Bedarf – wo notwendig - im Rahmen des Steuersystems zu decken.

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