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(© Foto: Konstantin Sutyagin/iStock)
Solidarische Lebensleistungsrente IW-Nachricht 10. März 2016

Schon rein technisch unmöglich

Eine solidarische Lebensleistungsrente kann nicht treffsicher organisiert werden, weil die Rentenversicherung gar nicht über die notwendigen Informationen verfügt. Das – voraussichtlich – letzte Rentenprojekt der Großen Koalition käme den Steuerzahler deshalb teuer zu stehen. Was stattdessen hilft, ist die Rehabilitation der bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherung.

Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin, das Koalitionsprojekt „solidarische Lebensleistungsrente“ bis zum Ende des Jahres anzupacken, hat für ein Rauschen im Blätterwald gesorgt. Nicht nur die Arbeitgeberbank positioniert sich gegen das neue Rentenprojekt, sondern auch mancher Sozialverband ist unzufrieden. Während die einen aber an die wirtschaftliche Vernunft appellieren und auf hohe Kosten sowie drohende Ungerechtigkeiten verweisen, geht den anderen der Vorschlag noch nicht weit genug.

Die Idee klingt zunächst sehr sozial: Wer nach 40 Beitragsjahren keine gesetzliche Anwartschaft oberhalb des Grundsicherungsniveaus erzielt, dessen Rente soll eine steuerfinanzierte Aufstockung erhalten. Gestritten wird scheinbar nur noch um Details – sollen schon 35 Beitragsjahre ausreichen, ist ein Nachweis ergänzender Riester-Vorsorge vonnöten? Derart technische Fragen lenken aber von den Kernproblemen ab:

  • Die Gesetzliche Rentenversicherung ist technisch gar nicht in der Lage, zwischen den Ursachen zu unterscheiden, die zu einer niedrigen Rente führen. Ob der Verdienst trotz Vollzeitarbeit zu gering war, oder der Versicherte sich freiwillig auf Teilzeitarbeit beschränkt hat, können die Verwaltungsfachleute in der Rentenversicherung nicht unterscheiden.
  • Eine niedrige gesetzliche Rente bedeutet noch nicht, dass deren Empfänger auch bedürftig ist. Denn das ist man im Sinne der Grundsicherung erst dann, wenn es auch an ergänzendem Einkommen und Vermögen im Haushalt mangelt. Auch darüber bleibt die Rentenversicherung im Unklaren.

Die Folge: Von einer steuerfinanzierten „solidarischen Lebensleistungsrente“ würden auch solche Personen profitieren, die gar nicht zu den vermeintlich schutzbedürftigen Niedriglohnempfängern gehören. Ungerechtfertigte Mitnahmeeffekte mindern aber das Budget für die tatsächlich Bedürftigen.

Die Lösung ist denkbar einfach:

Erstens sollte die Gesetzliche Rentenversicherung nicht zweckentfremdet werden. Sie hat schließlich nur eine Verstetigung des Einkommensflusses im Lebenszyklus zur Aufgabe und nicht die Sicherung eines Grundeinkommens.

Zweitens schützt die Grundsicherung Bedürftige vor einem Leben unterhalb des Existenzminimums – und den Steuerzahler vor ungerechtfertigten Mitnahmeeffekten. Wer also die Grundsicherung im Alter für zu niedrig hält, muss über den Bedarf der Hochbetagten argumentieren, statt die Rentenversicherung mit systemfremden Aufgaben zu überfrachten und Steuergelder mit der Gießkanne zu vergeuden.

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