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Jochen Pimpertz IW-Nachricht 20. Januar 2022

Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente? Schwierig!

Eine große Rentenreform bleibt auch mit der neuen Regierung aus. Stattdessen soll Kapitaldeckung in der Rentenversicherung helfen, den Beitragssatzanstieg zu bremsen. In Anbetracht der vielen hundert Milliarden Euro, die dafür notwendig sind, ist dieser Weg ambitioniert. Dennoch kann Kapitaldeckung helfen, die Balance zwischen den Generationen wiederherzustellen.

Wenn in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge, gemeinhin als Babyboomer bekannt, in Rente gehen, geraten der Beitragssatz- und die Sicherungsziele unter Druck. Der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung kratzt schon heute an der 100-Milliarden-Euro-Marke. Um die junge Generation nicht noch stärker zu belasten, will die Ampelregierung deshalb in dieser Legislaturperiode eine ergänzende, kapitalgedeckte Finanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung einführen. 

Kapitalerfordernisse riesig

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat in einem neuen Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft berechnet, wie groß der erforderliche Kapitalstock in der Rentenkasse sein müsste, um die angestrebte Generationengerechtigkeit zu erreichen. Dafür wird ein Gedankenexperiment angenommen: Das Problem entsteht in 2030er Jahren, wenn bei einem unterstellten Sicherungsniveau von 48 Prozent der Beitragssatz deutlich über 22 Prozent steigen muss. Bei der derzeitig gültigen Obergrenze sollen die Überschüsse aus der Kapitalanlage dann Einnahmen generieren, die einem Beitragssatzpunkt entspricht. Was wäre, wenn dieser Fall bereits 2021 eingetreten wäre? Dann wäre bei einer unterstellten Rendite von drei bis fünf Prozent ein Kapitalstock von knapp 400 bis 650 Milliarden Euro notwendig gewesen, um die Finanzierungslücke zu schließen. 

Das Rentensystem braucht eine Reform

Die Hoffnung, der gesetzlichen Rentenversicherung mit Kapitaldeckung zu mehr Generationengerechtigkeit zu verhelfen, ist angesichts dieser Größenordnungen begrenzt. Dennoch kann Kapitaldeckung helfen, die Last zwischen Beitragszahlern und Rentner gerechter zu verteilen – vor allem in der betrieblichen und privaten Vorsorge. Kapitaldeckung ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, sich mit unangenehmen Fragen auseinanderzusetzen. Denn eine höhere Erwerbsbeteiligung und spätere Renteneintritte helfen, Beitragssatz und Sicherungsziele zu stabilisieren. Damit braucht es auch weniger Kapital, um die Generationenbalance zu wahren.
 

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Gutachten
Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente und privaten Altersvorsorge
Jochen Pimpertz / Ruth Maria Schüler Gutachten 20. Januar 2022

Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente und privaten Altersvorsorge

Gutachten im Auftrag der INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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